Städte dürfen sich nicht an Kosten des Krankenhauses beteiligen

Oberste Kommunalbehörde des Landes NRW hat der Stadt Hilden ein Verbot erteilt.

Hilden – Wie der Haaner Treff berichtete, hatte die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe (GFO), die das St. Josef Krankenhaus in Hilden gemeinsam mit dem St. Martinus Krankenhaus in Langenfeld betreiben möchte, einen Finanzbedarf bei der Stadt Hilden angemeldet. Die Ratsfraktionen haben diesem Transfer mittlerweile auch zugestimmt und entsprechende Mittel im Haushalt bereit gestellt. Nun aber schreitet die oberste Kommunalbehörde ein.
Normalerweise ist die Trägerschaft eines Krankenhauses Aufgabe des Landes. Kommunen können unter den Voraussetzungen des § 1 Absatz 3 des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW zur Übernahme der Trägerschaft oder zur Mitwirkung verpflichtet werden, zum Beispiel bei drohender Schließung.
Erforderliche Finanzkraft der Stadt Hilden ist nicht gegeben
Dies gelte für kreisangehörige Kommunen aber nur dann, wenn sie die erforderliche Finanzkraft haben. Kommunen, die sich in einer angespannten Haushaltssituation befinden, seien nicht nur nicht verpflichtet, sondern auch nicht berechtigt, finanzielle Unterstützung zu leisten. Dieser Auffassung ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD). Das MHKBD als oberste Kommunalaufsichtsbehörde hat der Stadt Hilden diese Rechtsauffassung und das damit einhergehende Verbot mitgeteilt.
Hildens Bürgermeister Claus Pommer bleibt aber optimistisch: „Die Rettung des Hildener Krankenhauses ist ein Marathon mit vielen Höhen und Tiefen – bislang haben wir noch jede Hürde gemeistert. Gemeinsam. So werden wir es auch in Zukunft tun. Der Kreis prüft zurzeit, wie er durch Zuschüsse die Übernahme fördern kann, dabei wird er durch die beiden beteiligten MHKBD und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW unterstützt“. Alle Fraktionen und Gruppen des Kreistages hätten bereits positive Signale gesendet.
Harsche Kritik gibt es dagegen von der Fraktion Bürgeraktion Hilden (BA). Die neuerlich kritische Entwicklung in der Überlebensfrage für das Hildener St.-Josefs-Krankenhaus habe die Verwaltungsspitzen kalt erwischt. Im Hildener Rathaus, aber auch im Mettmanner Kreishaus.
„Die Schwierigkeiten lassen Zweifel aufkommen, ob und inwieweit im Zuge der monatelangen Vorgeschichte die Rechtslage von Stadt und Kreis hinreichend geprüft wurde“, sagt BA-Fraktionsvorsitzender Ludger Reffgen zu den jüngsten „Hiobsbotschaften“.
Vor drei Wochen sei ein großes Aufatmen durch die Stadt gegangen, als der Übernahme-Träger GFO und die Stadtspitze die Rettung des Hildener Krankenhauses verkündeten.
Die ausgehandelte Anschubfinanzierung in Höhe von vier Millionen Euro Betriebskosten-Zuschuss, mit der die Städte Hilden und Langenfeld in Kooperation mit dem Kreis dem neuen Träger die Übernahme erleichtern sollten (der Haaner Treff berichtete), schien trotz angespannter Haushaltslage in Hilden „ein Klacks gegenüber den zuvor durchlebten Horrorszenarien mit der von Schließung bedrohten Klinik“.
Entsprechend groß sei der von der Verwaltung versprühte Optimismus gewesen. Angesichts des immensen Erfolgsdrucks sei die Zustimmung der politischen Gremien weitestgehend zur Formsache geworden, um die Beschlussempfehlungen der Verwaltung durchzuwinken
„Der Schock war groß, die Reaktionen hektisch“
„Umso größer war der Schock und die durch ihn ausgelösten hektischen Reaktionen, als in der vergangenen Woche bekannt wurde, dass sich das Kommunalministerium in der ausgehandelten Finanzierungsfrage zur Einbeziehung städtischer Gelder querstellt, berichtet die BA.
Damit der Deal nicht platze, müsse jetzt zur Anschubfinanzierung des mit Langenfeld fusionierten Krankenhausbetriebs „Hals über Kopf eine andere Lösung her. Bis die in trockenen Tüchern ist, geht die Zitterpartie vorerst also noch weiter“.
Die BA fragt, ob das das Veto des MHKDBs nicht vorhersehbar gewesen sein. „Nein, antwortet das Rathaus auf die vielfach gestellte Frage und verweist auf eine erst am 1. Dezember eingegangene Nachricht aus dem Kommunalministerium“, sagt Reffgen.
Das wiederum verwundert die BA und ruft bei der Fraktion eine Ratssondersitzung Mitte Oktober in Erinnerung. Damals hatten Bürger nach einem Plan B gefragt und die Ratsfraktion der Bürgeraktion hatte beantragt, optional mit dem Kreis eine kommunale Trägerschaft zu prüfen. „Vorsorglich, sozusagen für den Fall der Fälle“, erklärt der Fraktionsvorsitzende.
Das sei von der Hildener Verwaltung, der Ratsmehrheit und vom Landrat kategorisch abgelehnt worden.
Die These der BA lautet: Wäre vor nunmehr fast zwei Monaten diese Prüfung vorgenommen worden, hätte im Zuge der Untersuchung auch das Ministerium für Kommunales beteiligt werden müssen. Dabei wären sehr schnell die Spielräume für kommunales Engagement in der Krankenhaus-Frage klar geworden.
Reffgen: „Was vergangene Woche wie eine Bombe eingeschlagen ist, hätte schon lange bekannt sein können, wäre die oberste NRW-Kommunalaufsicht frühzeitig hinzugezogen worden.“ Jetzt auf den harten Boden rechtlicher Realitäten zurückgeworfen zu werden, sei bitter und blamabel. Reffgen kündigte an, dazu der Verwaltung noch kritische Fragen zu stellen. „Die Sache ist zu ernst, als das man da mir nichts dir nichts zur Tagesordnung übergehen könnte.“