Krankenhaus Hilden: Nutzende Städte und Kreis Mettmann sollen Anlaufkosten tragen

Investor verlangt vier Millionen Euro Betriebskostenzuschuss.

Hilden – Im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen der Stadt Hilden hat die Verwaltung den Fraktionen mitgeteilt, dass die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe (GFO), die das St. Josef Krankenhaus in Hilden gemeinsam mit dem St. Martinus Krankenhaus in Langenfeld betreiben möchte, einen Finanzbedarf angemeldet hat, „ um den Standort des St. Martinus Krankenhauses dauerhafter sichern zu können und künftig mit Hilden ein Krankenhaus an zwei Standorten zu betreiben“.
Um den Zusammenschluss der beiden Krankenhausstandorte umsetzen zu können, bitte die GFO neben Zusicherungen zu Investitionsförderungen durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) und der Übernahmezusage bestimmter Betriebs- und potenzieller Abwicklungskosten durch die Krankenkassen um ergänzende finanzielle Unterstützung bei den Anlaufkosten des fusionierten Krankenhauses von den Städten Hilden und Langenfeld oder dem Kreis Mettmann.
Bis zur Etablierung des veränderten Leistungsspektrums und den dafür erforderlichen strukturellen Anpassungen der beiden Häuser erwartet die GFO für die Jahre 2024 und 2025 operative Verluste, die sie selbst nicht tragen könne.
Erst ab dem Geschäftsjahr 2026 werde ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet.
Die GFO habe in Gesprächen mit Vertretern des Kreises sowie der Städte Langenfeld und Hilden am 22. November 2023 den Liquiditätsbedarf konkretisiert und den Wunsch geäußert, im Januar 2024 insgesamt zwei Millionen Euro als freien Betriebskostenzuschuss zu erhalten.

Weiterhin erwarte die GFO für das Jahr 2024 ein Darlehen als abrufbaren Kontokorrentkredit in Höhe von maximal vier Millionen Euro gewährt zu bekommen.
Die abgerufenen Beträge sollen mit 3,5 Prozent verzinst werden.
Falls der Krankenhausbetrieb in Hilden wider Erwarten wirtschaftlich dauerhaft nicht tragbar sein werde und der Kontokorrentkredit in Anspruch genommen worden sei, werden durch die GFO 50 Prozent der Darlehenssumme zurückgezahlt.
Im Januar 2025 sollen noch einmal zwei Millionen Euro als freier Betriebskostenzuschuss an die GFO ausgezahlt werden.
Zwischen den Verwaltungen des Kreises und der Standortkommunen bestehe Einigkeit, dass auch die betroffenen Kommunen ihren Beitrag leisten müssen, um das St. Josefs Krankenhaus in Hilden zu retten.
Wie die Verwaltung der Stadt Hilden mitteilt, wird derzeit zwischen dem Kreis Mettmann und den Stadtverwaltungen die Vorgehensweise geprüft, ob und wenn ja, wie die betroffenen Kommunen (neben dem Kreis Mettmann und den Standortkommunen Langenfeld und Hilden sind das aus Sicht der Standortkommunen auch die Städte Monheim, Haan und Erkrath) der Forderung entsprechen können.
Stand der bisherigen Gespräche zwischen den Verwaltungen ist, dass die beiden Standortkommunen gemeinsam 50 Prozent des Zuschuss- und Darlehensbedarfs aufbringen müssen und der Kreis Mettmann die übrigen 50 Prozent trägt, die möglicherweise unmittelbar refinanziert durch Beiträge der anderen betroffenen Kommunen oder durch die allgemeine Kreisumlage. Hierzu müssten aber noch Beratungen in den jeweiligen Gremien des Kreises und der Städte erfolgen sowie entsprechende Beschlüsse gefasst werden.
Um die Übernahme des St. Josefs Krankenhauses zum 1. Januar 2024 sicherzustellen, sei aber kurzfristig und noch in 2023 die verbindliche Zusage notwendig, dass die betroffenen Kommunen der GFO die Zuwendungen gewähren.
Die Verwaltung hat den Fraktionen daher empfohlen, vorsorglich einen Betrag bereitzustellen, der höher ist als voraussichtlich erforderlich sein wird – für 2023 sollen dies noch drei Millionen Euro sein.

Mittlerweile hat die Oberste Kommunalaufsicht die finanzielle Beteiligung untersagt. Näheres lesen Sie am 13. Dezember im Haaner Treff.