Elberfelder und Schillerstraße in Haan im Visier

Die Stadtverwaltung hat um verstärkte Kontrollen in zwei Straßen in Haan
gebeten.

Von Antje Götze-Römer
Haan – „Die Ergebnisse zeigen einen deutlichen Handlungsbedarf auf dem Stadtgebiet“, sagt die Fraktionsvorsitzende der Wählergemeinschaft Lebenswertes Haan (WLH), Meike Lukat.
Sie nimmt Bezug auf eine Mitteilung der Stadtverwaltung an den Ausschuss für Umwelt und Verkehr (UMA) am Donnerstag, 20. Januar, zu den Geschwindigkeitsmessungen im vergangenen Jahr auf Haaner Stadtgebiet. Diese werden nach Ratsbeschluss mittels der stadteigenen mobilen Messgeräte an unterschiedlichen Stellen im Stadtgebiet durchgeführt.
Verstöße, die so festgestellt werden, ziehen keine polizeiliche Verfolgung nach sich. Die Straßenverkehrsbehörde wertet die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen der städtischen Geräte aus und tauscht sich bei Auffälligkeiten über mögliche Handlungsbedarfe mit der Polizei aus.
„Planmäßige Geschwindigkeitsüberwachungen werden in der Regel erst durchgeführt, wenn die Werte der V85 eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit im Bereich von 9 bis 12 Stundenkilometer aufweisen“, heißt es in der Mitteilung der Verwaltung. Die V85 stellt die von 85 Prozent der Verkehrsteilnehmer gefahrene Geschwindigkeit dar.
Die im vergangenen Jahr übermittelten Messergebnisse bewegten sich nach Einschätzung der Polizei noch in einem eher unauffälligen Rahmen, auch wenn einzelne Geschwindigkeitsübertretungen jenseits der V85 zum Teil hervorstechen.
Dies gelte insbesondere für die Elberfelder Straße, die im Bereich der S-Kurve ein erhöhtes Unfallgeschehen aufweise. „Die städtische Geschwindigkeitsmessung in Höhe Hausnummer 219 hat hier so hohe Einzelwerte ergeben, dass die Polizei um Kontrolle zu den relevanten Tageszeiten gebeten wurde“, sagt die Verwaltung.
Geschwindigkeitskontrollen wurden von der Polizei auch für den verkehrsberuhigten Bereich in der Schillerstraße erbeten, da die Ahndung der Geschwindigkeitsverstöße durch Verhängung von Verwarn- und Bußgeldern die wirksamste Methode darstelle, die Akzeptanz der erforderlichen Geschwindigkeitsreduzierung sicherzustellen.
An den vom Straßenverkehrsamt des Kreises an 14 Standorten im Stadtgebiet unterhaltenen Messstellen zeigten sich nach aktueller Auskunft der Abteilung Verkehrssicherheit keine Auffälligkeiten. „Nach Art und Zahl bewegen sich die festgestellten Verstöße in einem eher moderaten Rahmen“.
„Wo wurde denn da gemessen?“, fragt Lukat. Bußgeldfähige Geschwindigkeitsmessungen sollten dort durchgeführt werden, wo sie wichtig und richtig seien. Sie möchte gerne eine detaillierte Liste der von der Straßenverkehrsbehörde durchgeführten Messstellen. agr