Wir wünschen unseren Lesern und Leserinnen einen guten Rutsch und Gesundheit in 2022

Der Jahreswechsel ist ein immer wieder wichtiger Termin. Das ändert sich für Sie im neuen Jahr.

Haan – Die IHK Düsseldorf weist darauf hin, dass sich ab 1. Januar 2022 eine ganze Reihe von Regelungen, Verordnungen und Gesetzen ändern. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengestellt.
Aus für Plastiktüten im Supermarkt
Ab 1. Januar 2022 dürfen in Supermärkten, Discountern, Drogerien und auch im weiteren Handel keine Einkaufstüten aus Plastik mehr ausgegeben werden.
Weiterhin erhältlich sind allerdings die dickeren und deutlich stabileren Mehrwegtaschen. Außerdem sind auch die sehr dünnen Plastiktüten für Obst- und Gemüse nach wie vor erlaubt.
Neue Pfandregelungen
Ab 1. Januar 2022 wird auch auf bislang nicht pfandpflichtige Kunststoffflaschen Pfand erhoben. Dies gilt für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff mit einer Größe von bis zu drei Litern.
Kunststoffflaschen mit Milchgetränken sind davon vorerst noch ausgenommen. Getränkedosen werden hingegen ebenfalls künftig vollständig mit einem Pfand belegt.
Bis zum 1. Juli 2022 gibt es eine Übergangsfrist. Alle Getränkeverpackungen, die dann schon im Verkehr sind, können noch bis zum 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden. Danach wird der Pfandbetrag Pflicht.
Neue Batterieverordnung
Deutschland beziehungsweise die EU bekommt eine neue Batterieverordnung (BattVO). Die aktuell noch gültige EU-Batterierichtlinie (EU-BattRL) stammt aus dem Jahr 2006. Zum 1. Januar 2022 – so das Ziel – soll die BattRL von der neuen BattVO abgelöst werden. Diese muss nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU. Eingearbeitet sind dann auch Vorgaben des neuen sogenannten Green Deals der EU.
Supermärkte müssen
Elektroaltgeräte annehmen
Alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys können Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Januar 2022 auch in Discountern und Supermärkten abgeben. Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und der Supermarkt selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkauft.
Für größere Geräte gilt, dass Kunden sich ein Neues kaufen müssen, um das alte abgeben zu können – etwa, wenn ein Supermarkt in einer Aktion Fernseher anbietet. Auch für Online-Händler gilt: Sie müssen Elektroaltgeräte unkompliziert kostenlos zurücknehmen und recyclen.
EEG-Umlage sinkt
Zum 1. Januar 2022 sinkt die EEG-Umlage von 6,5 auf 3,723 ct/kWh. Insgesamt geht die Belastung des Strompreises über alle Umlagen um rund 2,6 ct/kWh oder um gut ein Drittel für Vollzahler zurück. Diese müssen 2022 knapp 5 ct/kWh Aufschlag auf ihren Stromverbrauch bezahlen.
CO2-Preise steigen
Der nationale CO2-Preis für fossile Brennstoffe steigt zum 1. Januar 2022 von 25 auf 30 Euro/Tonne.
Verordnung über
kosmetische Produkte
Ab 1. März 2022 dürfen bestimmte Stoffe in Kosmetika nicht mehr verwendet werden.
Änderungen im Verpackungsgesetz
Ab 1. Januar 2022 besteht für sämtliche Hersteller und Vertreiber von Verpackungen eine Nachweispflicht über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen.
Ab 1. Juli 2022 haben sich alle Hersteller sowie Letzt-Inverkehrbringer von Serviceverpackungen in einem Verpackungsregister zu registrieren.
Ab 1. Juli 2022 besteht eine Prüfpflicht für Betreiber von elektronischen Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleister bezüglich der Registrierung und Lizenzierung der vertraglich gebundenen Hersteller.
Neue Regelungen für
Feuerungsanlagen
Kleine Feuerungsanlagen: Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (wie Holz) müssen ab dem 1. Januar 2022 strengere Anforderungen an die Ableitbedingungen erfüllen (Schornsteinhöhe).
Neue Pflichten für den Handel
Ab dem 1. Januar 2022 gelten im Kaufrecht zahlreiche neue Regelungen. Im Fokus stehen dabei das verschärfte Gewährleistungsrecht bei Verbrauchsgüter-Kaufverträgen und die Update-Verpflichtung für Verkäufer bei Waren mit digitalen Elementen, wie Tablets.
Reform des
Körperschaftsteuerrechts
Der Gesetzgeber hat eine Reform des Körperschaftssteuerrechts auf dem Weg gebracht, die Anfang 2022 in Kraft treten soll: Im Zentrum steht die Einführung einer Option zur Körperschaftssteuer, durch die Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften künftig die Möglichkeit erhalten, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden.
Daneben sollen insbesondere das Umwandlungssteuerrecht weiter globalisiert und Verluste aus Währungskursschwankungen steuerlich anders behandelt werden.
Neuregelungen im Verkehr
Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer sollen bei Kraftfahrzeugen ab 2022 einige Assistenzsysteme schrittweise zur Pflicht gemacht werden.
Bereits seit 8. November 2021 gilt ein neuer Bußgeldkatalog.
Umtausch von Führerscheinen
Nach der EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Der Bundesrat hat hierzu eine schrittweise Umsetzung nach Geburtsjahrgängen beschlossen: Fahrerlaubnisinhaber, die zwischen den Jahren 1953 bis 1958 geboren sind, müssen ihre bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheine bis spätestens zum 19. Januar 2022 umtauschen.
Höherer Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar 2022 von bisher 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Eine weitere Erhöhung folgt zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde.
Änderungen für Minijobber
Ab dem 1. Januar 2022 ergeben sich Neuerungen für kurzfristige Minijobber: Zukünftig hat der Arbeitgeber im Rahmen der Meldung der Arbeitskraft bei der Minijob-Zentrale auch Angaben zur Art der Krankenversicherung abzugeben.
Im Anschluss erhält der Arbeitgeber von der Minijob-Zentrale unverzüglich eine elektronische Rückmeldung über anderweitige kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse seiner Aushilfe im laufenden Kalenderjahr.
Wahlalter bei
Betriebsratswahlen gesenkt
Das Wahlalter bei Betriebsratswahlen wurde gesetzlich gesenkt: Bei der nächsten Betriebsratswahl 2022 sind alle Beschäftigten ab dem 16. Lebensjahr wahlberechtigt.
Die Möglichkeit, sich in den Betriebsrat wählen zu lassen, setzt aber weiterhin die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus.
Verlängerung der Steuerfreiheit
für Corona-Bonus
Der Gesetzgeber hat den Zahlungszeitraum für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen bis zum 31. März 2022 verlängert. Der steuerfreie Gesamtbetrag von insgesamt 1.500 Euro erhöht sich damit aber nicht. Lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrages wird gestreckt.
Ausbildung: Mindestausbildungsvergütung steigt
Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende steigt ab 2022 für das erste Ausbildungsjahr auf 585 Euro. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr erhalten die Auszubildenden eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 690,30 Euro, 789,75 Euro beziehungsweise 819,00 Euro. Was immer das neue Jahr für Veränderungen und Überraschungen für Sie bereit hält: Bleiben Sie gesund und fröhlich. red