Boden in der Sporthalle an der Adlerstraße wird vorerst nicht ausgetauscht

Verwaltung will teilsanierten Hallenboden im laufenden Spielbetrieb testen. Kosten werden in Haushalt eingeplant.

Haan – Im Ausschuss für Bildung und Sport (BSA), der zuletzt am Mittwoch, 3. März, tagte, hatte die Fraktion der Wählergemeinschaft Lebenswertes Haan (WLH) den Antrag gestellt, die Verwaltung möge einen die Sporthalle an der Adlerstraße betreffenden bestehenden Ratsbeschluss vom Dezember 2019, der da lautet „Austausch des Hallenbodens mit einem für den Profisport geeigneten Belag. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie ein solcher Austausch schnellstmöglich realisiert werden kann“, umzusetzen. 100.000 Euro sollten dafür in den Haushalt 2021 eingestellt werden. Der Haaner Treff berichtete darüber in der Ausgabe vom 3. März.
In der Sitzung erläuterten die zuständige Dezernentin Annette Herz und Kämmerin Doris Abel, dass für das Jahr 2020 ein Betrag in Höhe von 150.000 Euro etatisiert werde. Sie machte zudem deutlich, dass die Verwaltung derzeit keine Veranlassung sehe den Hallenboden auszutauschen, da eine erfolgte Teilsanierung zu einem sehr guten Ergebnis geführt habe. Daher wolle man vier bis fünf Montage abwarten, und testen, wie sich der Hallenboden in der nächsten Zeit entwickelt. „Wir benötigen noch etwas Zeit. Bitte vertrauen Sie uns“, sagte Herz. Die WLH zog daraufhin ihren Antrag zurück.
Zwei Tage später kündigte die WLH an, dass sie den genannten Antrag erneut stellen werde, dieses Mal im Haupt- und Finanzausschuss (HFA), der am Dienstag, 16. März wieder tagt. Dazu erläutert die WLH-Fraktionsvorsitzende, Meike Lukat nach Rücksprache mit der Kämmerin: „Es gibt aktuell keine Rückstellung für den Ratsbeschluss vom 31. März 2020 (Anm. der Redaktion: „Das zwischen Verwaltung und Schule erarbeitete Gutachten für die Sanierung des Bodenbelages wird … als Grundlage für die weitere Planung / Ausführung beschlossen“) zum Hallenboden. Die Kämmerin gab mir gegenüber final an, dass mit Aufstellung der neuen Bilanz – die letzte wurde am 12. August 2020 zum Haushaltsjahr 2019 aufgestellt – beabsichtigt ist, dass die finanziellen Mittel in einer Instandhaltungsrücklage eingestellt würden. Die Verwaltung möchte auch in diesen Sommerferien nicht den dann mittlerweile 17 Monate alten Ratsbeschluss umsetzen“.
Dazu sagt Kämmerin Doris Abel auf Nachfrage durch unsere Zeitung: „Im Jahresabschluss 2020 wird die Rückstellung für den Hallenboden gebildet. Somit erfolgt der Austausch, so er denn erforderlich wird, aus dieser Rückstellung. Es handelt sich nicht um eine investive Maßnahme, auch wenn ein neuer Boden verlegt wird. Entsprechend erfolgt die Darstellung der Rückstellung in der Bilanz unter den Instandhaltungsrückstellungen. Die Inanspruchnahme dieser Rückstellung ist auch nicht von der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat abhängig, sie hat vielmehr in dem Moment zu erfolgen, in dem die Instandhaltung durchgeführt wird“. Nach geltendem Recht sei die Haushaltswirtschaft wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen.
Diese gesetzlich normierte Vorgabe versuche die Verwaltung umzusetzen und werbe daher dafür, den Erfolg der Sanierungsarbeiten zunächst im laufenden Spielbetrieb zu testen, um eventuell die Kosten für den Austausch des Bodens einsparen zu können.
Gleichwohl erkenne sie aber mit der Bildung der Rückstellung im Jahresabschluss 2020 die unterlassene Instandhaltung an und ermöglicht damit den möglicherweise erforderlichen späteren Austausch ohne weitere Belastung des Haushaltes 2021, weil die Belastung bereits im Jahresabschluss 2020 berücksichtigt sei. agr