Aller guten Dinge sind drei: Haan erhält 1921 nach drei Anläufen die Stadtrechte verliehen

Schon im Jahre 1892 hatten die Haaner den lebhaften Wunsch die Rechte einer Stadt zu erlangen.

Haan „Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg waren in Deutschland politisch und wirtschaftlich äußerst schwierige Jahre“, sagt Landrat Thomas Hendele in seinem Grußwort an die Bürger und Bürgerinnen Haans anlässlich der Verleihung der Stadtrechte am 15. Februar 1921 – also ziemlich genau vor 100 Jahren.
Die 1919 neu gegründete Republik sah sich vor zahlreiche Probleme gestellt. Auch Haan hatte mit den Folgen zu kämpfen: Hunger, Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit, Steuerausfälle, Inflation und englische Besatzung.
„Und doch wurde in dieser Zeit ein mehr als 30 Jahre alter Wunsch Wirklichkeit: Aus der Landgemeinde Haan wurde die selbstständige Stadt Haan“.
Ein mehr als 30 Jahre alter Wunsch? Tatsächlich hatte die Gemeindevertretung der „Special-Gemeinde Haan“ bereits am 20. Dezember 1889 die Verleihung der Städte-Ordnung beantragt – auf lebhaften Wunsch aus der Bürgerschaft. Die offizielle Antragstellung erfolgte am 14. November 1892. Und zunächst sah alles gut aus: Der Rheinische Provinziallandtag in Düsseldorf nahm den Antrag als begründet an und empfahl der Staatsregierung die Berücksichtigung.
In den Vorverhandlungen war man sich darüber einig, dass die der Bürgermeisterei Haan angehörigen Gemeinden Gruiten, Millrath, Schöller und Obgruiten eine eigene, selbstständige Bürgermeisterei bilden sollten. Der abgelegene Teil von Oberhaan sollte nach Vohwinkel eingemeindet werden. Haan müsse aus dem Gemeindeverband ausscheiden und als einzelne alleinstehende Spezialgemeinde die Stadtrechte anstreben.
Mit Königlicher Verordnung vom 26. Mai 1893 wurde die Abspaltung der Gemeinden Gruiten, Obgruiten, Millrath und Schöller genehmigt. Über die Teilung hinaus musste die Gemeinde Haan noch fast 140 Hektar mit sechs Höfen und 340 Einwohnern an Vohwinkel abtreten und 120 Hektar mit ebenfalls sechs Bauernhöfen an Gruiten.
Am 1. September 1894 wird die bisherige Bürgermeisterei Haan aufgelöst. Nunmehr bildet die Landgemeinde Haan die Bürgermeisterei Haan und die Gemeinden Gruiten, Obgruiten, Millrath und Schöller bilden die Bürgermeisterei Gruiten.
Die Verleihung der Städteordnung an Haan hingegen wurde gleichzeitig ohne Begründung abgelehnt. In der Königlichen Verordnung heißt es wörtlich: „Im übrigen wollten Ew. Hochwohlgeboren die Verhältnisse in der nunmehr nur aus der Gemeinde gebildeten Bürgermeisterei Haan im Auge behalten und sobald dieselben die Verleihung der Städteordnung an diese Gemeinde angezeigt erscheinen lassen, das Geeignete in die Wege zu leiten, vorausgesetzt, dass die Gemeindevertretung an ihrer bisherigen Auffassung der Sache festhält.“
30 Jahre nach dem ersten Versuch hielt es der Gemeinderat für angebracht, die Verleihung der Städteordnung erneut in Angriff zu nehmen.
Am 27. Oktober 1919 wurde der Antrag zur “Verleihung der Städteordnung für die Rheinische Landgemeinde Haan im Kreise Mettmann, Regierungsbezirk Düsseldorf“ beim Landrat in Vohwinkel gestellt.
In der Tat sprach jetzt vieles für die Erhebung Haans zur Stadt. In dem „Bewerbungsschreiben“ des Gemeinderats an die preußische Staatsregierung, in dem einleitend auf die vergeblichen früheren Versuche und die umsonst genährte Hoffnung sowie auf die historische Tradition des Ortes eingegangen wurde, verwies man sodann auf die Vorzüge der Gemeinde wie die Einwohnerzahl von mehr als 10.000, der fehlenden Landwirtschaft im engeren Stadtgebiet, dem Vorhandensein von Kirchen und einer Rektoratsschule, einem bedeutenden Bahnhof an der Hauptstrecke Köln-Elberfeld und die gesunden Finanzen der Gemeinde.
Haan könne es „mit den Nachbarorten, die sich längst des Stadtrechts erfreuten, sehr wohl aufnehmen… überhaupt werde es… in seinem inneren und äußren Gepräge, namentlich aber in wohlgepflegten Gartenanlagen von keiner der umliegenden Städte übertroffen“.
Mit einer Empfehlung des Landrats, den Antrag zu bewilligen, wurde er an das Innenministerium nach Berlin weitergeleitet.
Nachdem der Haaner Antrag auf Stadterhebung auf den Weg gebracht worden war, ließ Berlin lange nichts von sich hören. Doch am 15. Februar 1921 erging auf der Grundlage eines Erlasses des Preußischen Staatsministeriums vom 12. Februar eine ministerielle Verfügung über die Verleihung der Städterechte mit folgendem Wortlaut:
„Das Preussische Staatsministerium hat durch den in beglaubigter Abschrift beiliegenden Erlass …. den Landgemeinden Wiesdorf im Landkreise Solingen, Homberg im Landkreise Moers, Vohwinkel und Haan im Landkreise Mettmann die Städteordnung verliehen, der Gemeinde Homberg unter Beilegung des Namens ,Homberg-Niederrhein‘. Ich ersuche ergebenst, das Weitere alsbald zu veranlassen. Den Bürgermeister in Vohwinkel habe ich auf seine Bitte telegrafisch benachrichtigt“.
Für keine der genannten Städte gab es eine Urkunde oder ein Original des Erlasses oder der Verfügung, die erst eine Woche später, am 22. Februar 1921, im Deutschen Reichsanzeiger, der amtlichen Zeitung des Deutschen Reichs, veröffentlicht wurde. Quelle: Stadtchronik Haan