Haan reagiert auf hohe Infektionszahlen

Ab heute gelten neue Schutzmaßnahmen.

Haan – Weil sich das Coronavirus in den letzten sieben Tagen in Haan rasant verbreitet hat, ist vom Krisenstab der Stadtverwaltung gestern Nachmittag eine Allgemeinverfügung mit verschärften Schutzmaßnahmen erlassen worden. Sie umfasst neben der Ausdehnung der Maskenpflicht unter anderem eine Obergrenze von fünf Personen bei Treffen in der Öffentlichkeit sowie eine Sperrstunde für die Gastronomie und Feiern in der Öffentlichkeit von 1 bis 6 Uhr. Die neuen Regelungen gelten ab heute.
Hintergrund: Bereits am vergangen Samstag hatte der Kreis Mettmann mit einem Inzidenzwert (Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage) von 41 die bei 35 in Kraft tretende Vorwarnstufe überschritten. Am Montag drohten Haan und der Kreis Mettmann sogar zum Risikogebiet hochgestuft zu werden, als die Inzidenz mit 47,6 nur noch knapp unter dem Grenzwert von 50 lag.
Gestern gab es dann eine vorsichtige Entwarnung, als die Inzidenz auf 45,9 leicht gesunken war. In Haan selbst sind aktuell 19 Personen infiziert. Drei von ihnen werden nach Angaben des Kreisgesundheitsamts im Krankenhaus behandelt. Es habe in Haan bislang keine Hot-Spots gegeben, sondern vor allem Einzelfälle. Schulen waren bis zu den Herbstferien nicht betroffen, heißt es auf Anfrage des Haaner Treffs. ff

Weil sich das Coronavirus SARS-CoV-2 besonders innerhalb der letzten sieben Tage in der Gartenstadt rasant verbreitet hat, hat der Krisenstab im Rathaus gestern Nachmittag eine Allgemeinverfügung erlassen, die mit dem heutigen Mittwoch, 14. Oktober, in Kraft tritt.
Dazu zählen neben den schon bekannten Vorgaben eine erweiterte Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken. Sie gilt ab sofort für alle Zuschauer von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, also auch in Sporthallen. Maskenpflicht herrscht auch auf dem Wochenmarkt und in allen Räumen der Stadtverwaltung.
In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch bis zu fünf Personen treffen, wenn es sich nicht um nahe Verwandte, Lebenspartner oder Mitglieder von maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften handelt. Ausnahmen gibt es für die Begleitung von Kindern oder betreuungswürdigen Personen.
Verboten sind ab sofort Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 500 Personen im Außenbereich sowie mit mehr als 250 Personen in geschlossenen Räumen.
Der Verkauf alkoholischer Getränke, der Betrieb gastronomischer Einrichtungen sowie Feiern außerhalb von Wohnungen sind in der Zeit von 1 bis 6 Uhr nicht gestattet.
Die Teilnahme an Feiern ist (einschließlich Gastgeber und Servicepersonal) auf 25, bei Trauerfeiern auf 50 Personen begrenzt. Feiern außerhalb von Wohnungen sind beim Ordnungsamt drei Tage vor ihrem Beginn mit Angabe einer Teilnehmerliste anzumelden.. Ab Freitag, 16. Oktober, wird die Frist auf fünf Tage verlängert.
Nach den Herbstferien gilt an allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen sowie den außerschulischen Bildungseinrichtungen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schüler sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Maske. Sie gilt grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen
Die vollständige Allgemeinverfügung ist gestern im Amtsblatt der Stadt Haan veröffentlicht worden . Sie gilt, bis der Kreis Mettmann verbindliche Anordnungen für das gesamte Kreisgebiet erlässt. ff