KFZ-Werkstätten sind nicht von der Schließung betroffen

Haan – Während der Autohandel für Kunden geschlossen ist, dürfen KFZ-Werkstätten weiter arbeiten. Daher ist jetzt die richtige Zeit, sein Auto frühlingsfit zu machen und einen Termin in den Werkstätten in Haan zu machen.
Dabei wird geprüft, ob alle technischen und elektronischen Elemente noch gut funktionieren, zum Beispiel die Beleuchtungsanlage. Dazu gehören auch das Nachfüllen des Scheibenwischwassers und der Ölwechsel. Wichtig sind Wechsel der Scheibenwischer, Reifenwechsel und Überprüfung der Scheibe auf Steinschlag.
Zuletzt dürfen Sie die Ärmel hochkrempeln und sich ans Putzen machen, damit das Auto glänzend in den Frühling starten kann. Dazu gehört unbedingt die Unterbodenwäsche.
Für die Abgas- und gegebenenfalls Hauptuntersuchung müssen Sie auf jeden Fall in die Werkstatt. Grundsätzlich ist die Hauptuntersuchung unbedingt erforderlich: Sie ist eine behördliche Verpflichtung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit. Wer seine Hauptuntersuchung angesichts der aktuellen Situation jedoch nicht innerhalb der eigentlich erforderlichen Frist durchführen lassen kann oder will, muss zunächst keine Strafe befürchten. Die Frist für die Überziehung ist vorübergehend von zwei auf vier Monate verlängert worden.
Die Abstandsregeln sind natürlich auch in den Prüfstellen einzuhalten. Außerdem gibt es weitere Sicherheitsvorschriften, die dazu beitragen, den direkten Kontakt auf ein Minimum zu reduzieren. red