Kreisverwaltung weist Kritik an Impftempo zurück

Kreisgesundheitsamt räumt kurzzeitigen Rückstand bei der
Erfassung von Infektionen ein.

Kreis Mettmann – Die zahlreichen Fragen zu den Inzidenzwerten und zur Impf-„Performance“ im Kreis Mettmann hat der Kreis in den vergangenen Tagen und Wochen bereits auf vielen Kanälen beantwortet. Dennoch ist es dem Kreis wichtig, die Antworten auf die wichtigsten Fragen noch einmal zusammengefasst darzustellen.
Zu den Infektionszahlen
und zur Inzidenz
Ausgesprochene „Hotspots“ gebe es im Kreis Mettmann nicht. Das Infektionsgeschehen sei nach wie vor sehr diffus und erstrecke sich vor allem auf den privaten und familiären Bereich.
„Zwar gab es zuletzt einige Ausbrüche in Flüchtlingsunterkünften, doch selbst wenn man diese aus den Infektionszahlen herausgerechnet hätte, wäre die Inzidenz im Kreis nicht unter den Schwellenwert von 165 gesunken“, erklärt Daniela Hitzemann von der Pressestelle des Kreises Mettmann. Zudem werde gerade mit mobilen Teams in den Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften in den kreisangehörigen Städten geimpft.
Zum Monatswechsel April/Mai hatte der Kreis durch personelle Ausfälle und gleichzeitige technische Probleme eines Labors nicht unerhebliche Rückstände bei der Meldung von Infektionsfällen an das RKI. Deshalb sank der Inzidenzwert scheinbar und erreichte am 2. Mai einen unrealistisch niedrigen Wert von 152.
Anfang der vorvergangenen Woche wurde deshalb noch einmal zusätzliches Personal im Gesundheitsamt eingesetzt, um die Fälle aufzuarbeiten. Durch die Nachmeldungen flossen täglich über 200 Neuinfektionen in die Statistik ein, wodurch der Inzidenzwert rechnerisch auf über 200 anstieg. Am Montag, 10. Mai, lag die Inzidenz rechnerisch bei 224,5.
„Inzwischen ist der Rückstand bei der Erfassung der Neuinfizierten jedoch aufgearbeitet. Die inzwischen wieder tagesaktuellen Erfassungen haben in den vergangenen Tagen gesunkene Infektionszahlen ergeben, so dass davon ausgegangen werden kann, dass sich der Inzidenzwert auch im Kreis Mettmann in den kommenden Tagen deutlich nach unten entwickeln wird“, meint Hitzemann.
Zu der zuweilen angestellten Vermutung, dass der Kreis in der vergangenen Woche bei tagesaktueller Erfassung der Neuinfektionsfälle den für die Schulöffnung maßgeblichen Inzidenz-Schwellenwert von 165 womöglich unterschritten hätte, sei zu sagen, dass dem nicht der Fall ist. Der Wert wäre nicht – und schon gar nicht an den erforderlichen fünf aufeinanderfolgenden Tagen – unterschritten worden.
Auch korrigiert das RKI die Inzidenzwerte nicht rückwirkend und erklärt dazu: „Bei den 7-Tage-Fallzahlen und -Inzidenzen für frühere Tage muss berücksichtigt werden, dass es sich um die jeweils an dem angegebenen Tag berichteten Werte handelt, die nicht durch an Folgetagen nachübermittelte Fälle aktualisiert werden (für den Berichtstag „eingefrorene“ Werte). Diese Werte sind für das In- und Außerkrafttreten der bundeseinheitlichen Maßnahmen nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“) maßgeblich. Die Zugrundelegung der „eingefrorenen“ Werte stellt sicher, dass die Werte keinen Schwankungen unterliegen und sich die von den Maßnahmen Betroffenen auf das In- und Außerkrafttreten dieser mit einem zeitlichen Vorlauf einstellen können.“
Zur Impf-Performance
Zu dem immer wieder erhobenen Vorwurf, dass der Kreis Mettmann ein besonders langsames Impf-Tempo an den Tag lege, weist der Kreis auf Folgendes hin: Das oft zitierte „Ranking“ fußt auf den Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung. Der Kreis Mettmann ist nicht schlechter als andere Kommunen.
Der Kreis verimpft alles, was ihm an Impfstoffmengen zugewiesen wird, und bemüht sich fortgesetzt um zusätzliche Kontingente. Im Mai erhält der Kreis deshalb immerhin 13.200 Impfdosen mehr als im Impferlass des Landes vorgesehen.
Allerdings bekommen andere Kommunen mit zum Beispiel großen Krankenhäusern oder Kliniken noch mehr Impfstoff. Obendrein leben im Kreis Mettmann mehr alte und vorerkrankte Menschen als in den meisten anderen Kommunen, was in der Impfstoffzuteilung (trotz zum Teil erfolgreicher Intervention beim Land) nicht adäquat berücksichtigt werde. Hinzu kommt, dass die Kassenärztliche Vereinigung nicht alle Impfungen in Einrichtungen und Krankenhäusern erfasst hat.
Schließlich wird derzeit immer wieder die Frage aufgeworfen, ob der Kreis Mettmann – dem Beispiel benachbarter Großstädte folgend – in verdichteten Wohnlagen mobile Impfaktionen durchführen wird, um die Durchimpfung bestimmter Stadt- oder Bevölkerungsteile voranzutreiben.
Zu diesem Thema hat der Kreis bereits mit den Städten über die örtlichen Stäbe Kontakt aufgenommen. Das MAGS NRW hat mit Eingang des 19. Impferlasses vom 5. Mai in Aussicht gestellt, hierzu mit einem gesonderten Erlass auf die Kreise und kreisfreien Städte zuzugehen. Nach Eingang dieses angekündigten Erlasses und der Erkenntnis über entsprechend zusätzlich zugeteilte Impfstoffmengen wird der Kreis unverzüglich mit den kreisangehörigen Städten das weitere Vorgehen konkret abstimmen. red