Corona-Regeln auf Minimum

Am Montag ist im Kreis Mettmann die niedrigste Stufe der Schutzmaßnahmen erreicht worden.

Haan – Am Montag um 0 Uhr ist im Kreis Mettmann die niedrigste Stufe der NRW-Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Ausschlaggebend dafür war, dass der Kreis am vergangenen Samstag zum fünften Mal den Inzidenz-Grenzwert von 35 unterschritten hatte.
Zu den weitreichenden Lockerungen gehören:
Kontaktbeschränkungen: Unabhängig von der Infektionslage gelten für Geimpfte und Genesene keine Kontaktbeschränkungen. Treffen im öffentlichen Raum sind ansonsten ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus bis zu fünf Haushalten. Außerdem dürfen bis zu 100 Personen mit Test aus beliebig vielen Haushalten zusammenkommen.
Gastronomie: Nach der Außengastronomie dürfen die Restaurantinhaber auch ihre Innenräume ohne Testpflicht öffnen. Möglich ist dies, weil die Inzidenz in NRW ebenfalls stabil unter 35 liegt. Gäste müssen sich allerdings weiter schriftlich registrieren.
Kitas und Schulen: Sowohl die Kitas als auch die Schulen laufen bereits länger wieder im Regelbetrieb, die Kinder und Jugendlichen werden allerdings weiterhin regelmäßig getestet, und die Maskenpflicht bleibt bestehen. Bezüglich Kinder- und Jugendarbeit dürfen in geschlossenen Räumen 30 junge Menschen und draußen bis zu 50, dort auch ohne Test, zusammenkommen.
Einkaufen: Alle Geschäfte des Einzelhandels dürfen regulär öffnen und auch die Kundenbegrenzung für Geschäfte über 800 Quadratmeter entfällt. Ein Schnelltest oder eine vorherige Terminvereinbarung sind nicht notwendig.
Freibäder: Das Freibad im Ittertal ist normal geöffnet, verlangt aber nach Angaben auf seiner Homepage weiterhin ein negatives Testergebnis. Für das Waldbad in Hilden besteht keine Testpflicht mehr. Es wird jedoch die Nutzung des Online-Vorverkaufs empfohlen.
Kultur und Freizeit: Bei Kulturangeboten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 1000 Gästen. Voraussetzung dafür sind ein fester Sitzplan (Schachbrettmuster mit versetzten Plätzen) und ein negatives Testergebnis der Zuschauer. Bei Teilnehmern bis zu 200 Personen entfällt bei Veranstaltungen im Freien die Testpflicht. Nicht berufsmäßig dürfen Künstler nunmehr mit 30 beziehungsweise bis zu 50 Personen mit Test proben. Auch Gesang und Blasinstrumente sind jetzt gestattet, wenn gut gelüftet wird.
Sport: Kontaktsport ist mit bis zu 100 Personen gestattet. Die Testpflicht entfällt, da die Inzidenz in ganz NRW stabil unter 35 liegt. Dies gilt für drinnen und draußen, auch Fitnessstudios öffnen ohne Test. Im Freien dürften unter Regeln mehr als 1000 Personen zuschauen.
Maskenpflicht: Auch sie wurde gelockert. Im Öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen gilt keine Pflicht mehr zum Tragen einer FFP2- oder KN95-Maske. Es reicht eine OP-Maske. Weiterhin gilt sie allerdings für geschlossene Räume – etwa beim Einkaufen oder im Restaurant (außer am Sitzplatz).
Eine Übersicht über alle Regeln der Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung gibt der Kreis Mettmann auf seiner Homepage. red
www.kreis-mettmann-corona.de