Haaner Organisationen helfen bei Impftermin

Die kreisangehörigen Städte wollen eigenen Weg im Kampf gegen die Pandemie einschlagen.

Haan – In einem Schreiben an die Haaner Bürgerinnen und Bürger informiert Bürgermeisterin Bettina Warnecke darüber, dass sich die 10 kreisangehörigen Städte auf einen Weg geeinigt haben, die Pandemie einzudämmen, der von dem des Landes NRW abweicht. Außerdem informiert Warnecke darüber, dass und wie über 80-Jährige, die nicht in einer Einrichtung leben, geimpft werden können.
„Erneut ist in dieser Woche der Inzidenzwert im Kreis Mettmann über die 200er Marke geklettert. Zwar liegen die dreistelligen Inzidenzwerte in Haan regelmäßig unter dem Kreis-, Landes- und Bundesdurchschnitt, aber auch hier sind Bewohnerinnen und Bewohner von Senioreneinrichtungen infiziert und tragen zum Infektionsgeschehen bei. Das Land Nordrhein-Westfalen hat am Montag für einige Kreise mit einem Inzidenzwert von über 200 Maßnahmen erlassen, die über die Coronaschutzverordnung hinausgehen. Dazu gehört die sogenannte ‘15-Kilometer-Regelung’, also die Einschränkung des erlaubten Bewegungsradius auf maximal 15 Kilometer vom Wohnort aus. Ziel ist es, mit diesen zusätzlichen Maßnahmen den Inzidenzwert zu senken. Gemeinsam mit dem Landrat und vielen meiner Kolleginnen und Kollegen in den Rathäusern des Kreises Mettmann sind wir der Meinung, dass uns diese Bewegungseinschränkung nicht zum Ziel der Reduzierung des Infektionsgeschehens führen wird. Wir sind davon überzeugt, dass dort Maßnahmen ergriffen werden müssen, wo die Mehrzahl an Infektionen nachgewiesen wird. Dies ist im Kreis Mettmann aktuell in Senioreneinrichtungen der Fall“, schildert die Bürgermeisterin in dem Schreiben die Situation.
Allgemeinverfügung des Kreises
Aus diesem Grund wird der Kreis Mettmann in enger Abstimmung mit den Verwaltungsspitzen der zehn kreisangehörigen Städte eine Allgemeinverfügung auf den Weg bringen, die die Begrenzung der erlaubten Kontakte zu den Menschen in den Senioreneinrichtungen zum Inhalt hat.
Lesen Sie dazu die Infobox unten.
„Dies geschieht vor allem zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner, die als Haupt-Risikogruppe für einen schweren Krankheitsverlauf mit diesem tückischen Virus gelten. Die notwendige Genehmigung dieser Verfügung durch das Land Nordrhein-Westfalen wird vom Kreis Mettmann eingeholt“, erklärt Bettina Warnecke.
Impfung in Erkrath
Ein bedeutender Baustein auf dem Weg aus der Corona-Krise sei die bereits – auch in Haaner Seniorenheimen – begonnene Impfung.
Ab Montag, 25. Januar, können die 80-jährigen und Älteren Einwohner Haans, die nicht in einem Seniorenheim wohnen, online oder telefonisch einen Termin im Impfzentrum in Erkrath vereinbaren. Die Senioren dieses Alters erhalten bis zum 23. Januar noch alle ein Schreiben des Gesundheitsministers, des Landrates und von Bettina Warnecke, in denen unter anderem zur Anmeldung, zum Ablauf im Impfzentrum und zur notwendigen zweiten Impfung informiert wird.
Impfterminhilfe
Bei der Vereinbarung des Termins erhalten die Haaner Senioren ab 25. Januar Unterstützung von der „Impfterminhilfe Haan“ unter der Telefonnummer 02129/2550 (AWO Haan).
Gemeinsam mit dem Seniorenbüro, dem Seniorenbeirat, dem Jugendparlament, Wir sind Haan, der Bürgerstiftung für Haan und Gruiten, der Evangelischen und Katholischen Kirche, der GAL-Jugend, der Jungen Union, den JUSOS, dem Bürger und Verkehrsverein Gruiten und der AWO Haan helfen viele Ehrenamtliche mit, dass die Haaner Seniorinnen und Senioren schnell einen Termin im Impfzentrum bekommen.
„Mir zeigt dieses Engagement wieder, dass es in unserer Stadt einen großen Zusammenhalt gibt. Mich hat das – gerade in den letzten Tagen – wieder sehr dankbar gemacht“, sagt die Bürgermeisterin.
Alle Informationen zur Impfhilfe finden Sie auf Seite 5.
Fahrt zum Impfzentrum
In Haan leben rund 2.000 Senioren, die 80 Jahre und älter sind. „Wir gehen davon aus, dass die meisten von ihnen die Fahrt nach Erkrath allein oder mit Hilfe von Menschen aus dem nahen Umfeld meistern werden. Hier appelliere ich an die Hilfsbereitschaft der Menschen im direkten Umfeld: Bitte unterstützen Sie die Fahrt der älteren, nicht mehr mobilen Menschen zum Impfzentrum nach Erkrath – selbstverständlich stets unter größtmöglicher Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsregeln“, ruft Warnecke zur Mithilfe auf.
Sollte es hier zu unüberwindbaren Problemen kommen, versuche auch der Ansprechpartner im Haaner Seniorenbüro, Fabian Beyer, weiter zu helfen.
„Lassen Sie uns bitte weiterhin Tag für Tag daran mitwirken, dass das Virus, ungeachtet in welcher mutierten Form, wenig oder möglichst keine Gelegenheit bekommt, sich weiter zu verbreiten. In der Hoffnung auf Ihre weitere Bereitschaft zu Vorsicht, Disziplin, Geduld und Hilfsbereitschaft appelliere ich nochmals an Ihre Mitwirkung zum Wohle der Gemeinschaft“. red

Allgemeinverfügung gilt ab 19. Januar
Zwar sinkt aktuell die Inzidenz im Kreis Mettmann, jedoch ist die Zahl der Infizierten in Alten- und Pflegeeinrichtungen immer noch sehr hoch. Aus diesem Grund hat der Kreis Mettmann in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und dem NRW-Gesundheitsministerium zum Schutz der Bewohner eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt ab Dienstag, 19. Januar in Kraft und begrenzt die Besuche in den Einrichtungen. Bewohner dürfen bis auf Weiteres nur noch Besuch von einer Person pro Tag erhalten. Zudem muss jeder Gast an jedem Besuchstag vor Ort durch einen Schnelltest negativ getestet worden sein. Den gesamten Inhalt der Allgemeinverfügung kann man im Amtsblatt des Kreises online unter www.kreis-mettmann.de nachlesen.