Teich im Schillerpark muss eingezäunt werden¶

In Hessen wurde ein Bürgermeister für drei ertrunkene Kinder in Haftung genommen.

Von Antje Götze-Römer
Haan – Wegen fahrlässiger Tötung dreier Kinder wurde der Bürgermeister der hessischen Stadt Neukirchen auch in zweiter Instanz vom zuständigen Landgericht schuldig gesprochen. Die Begründung liegt in der Unterlassung der Verkehrssicherung des Dorfteichs.
Grund genug für Bürgermeisterin Bettina Warnecke und die Mitarbeiter vom Betriebshof zu prüfen, ob es in Haan ähnliche Örtlichkeiten gibt.

Aufgrund des Urteils erfolgte eine Beurteilung der Gefährlichkeit städtischer Teiche durch die Kommunalversicherung GVV im Auftrag der Stadtverwaltung. Das Ergebnis: Nur beim Teich im Schillerpark gibt es Handlungsbedarf, weil es sich nicht um ein natürliches Gewässer handelt.
Alle sonstigen Bauwerke der Wasserrückhaltung sind bereits eingefriedet.
Gesetzliche Vorgaben, wie die Verkehrssicherung zu erfolgen hat, gibt es nicht. Ausschlaggebend sind beispielsweise Größe und Tiefe des Gewässers oder die Uferbeschaffenheit. Auch die Erkennbarkeit der Gefahrenquelle ist ein Gesichtspunkt. Auch spielt die Nähe zu Wohnbebauung oder Kinderspielbereichen eine Rolle.
Der Versicherer (GVV) empfiehlt beim Teich im Schillerpark die Sicherung, denn ein Kinderspielplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe und das Ufer fällt steil ab. Die Wassertiefe beträgt bis zu einem Meter. Die Bepflanzung stellt zudem kein ganzjähriges Hindernis dar und es besteht nur ein geringer seitlicher Abstand zwischen Weg und Wasserfläche.
Die Mitarbeiter des Betriebshofes haben darum mögliche Alternativen zur Absicherung des Gewässers geprüft. Das Ergebnis: Ein Abflachen des Gefälles der Uferböschung kommt wegen des problematischen weichen Untergrunds ebenso wenig in Frage wie die Umgestaltung des Teichs zu einem flachen Gewässer.
Eine Verdichtung der Bepflanzung würde im Winter ein zu geringes Hindernis darstellen und eine Verfüllung erachtet die Verwaltung als ökologisch unsinnig und würde zudem die Attraktivität des Parks mindern.
Eine Einzäunung der ungesicherten Bereiche ist vergleichsweise preiswert und von Dauer und wenig pflegeintensiv, aber auch optisch störend. Allerdings erfüllt ein Zaun den gewünschten Zweck. Er unterbindet die direkte Zugangsmöglichkeit. Dabei können bepflanzte Bereiche ausgespart bleiben. Der Zaun muss mindestens 1,10 Meter hoch sein. Insgesamt müssen 125 Laufmeter verbaut werden. Aus optischen Gründen empfiehlt der Betriebshof eine angepasste Farbe, beispielsweise grün oder anthrazit. Damit der Teich bewirtschaftet werden kann, müssen zudem zwei Tore eingebaut werden.
Kosten bis zu 20.000 Euro
Der Betriebshof hat den Fraktionen im Ausschuss für Umwelt und Mobilität am Dienstag, 25. April, verschiedene Lösungsmöglichkeiten präsentiert, darunter auch eine Hecke mit Durchlaufschutz. Die wäre sogar mit 9.000 Euro die in der Anschaffung preiswerteste Lösung, zieht aber Folgekosten in Form der Pflege nach sich.
Die Kosten für die Zaunvarianten belaufen sich je nach Ausführung zwischen 10.000 und 20.000 Euro inklusive der benötigten Tore und der Montage.