Lieferverkehr in der Friedrichstraße: Gastronomen müssen umdenken
Nach den Umbauarbeiten am Alten Markt sind die bisherige Anliefermöglichkeiten weggefallen.
Von Antje Götze-Römer
Haan – Der Umbau des Alten Marktes hat Folgen für ansässige Gastronomiebetriebe im Fußgängerzonenbereich der Friedrichstraße. Eine reguläre Durchfahrt gab es dort auch früher nicht. Nach Angaben aus der Gastronomie konnten Waren bislang jedoch zu den Betrieben angeliefert werden. Diese Möglichkeit besteht nach den baulichen Veränderungen offenbar nicht mehr oder nur noch in Ausnahmefällen.
Ein betroffener Gastronom berichtet, dass Waren, Materialien und Zutaten nun von außerhalb abgestellten Lieferfahrzeugen mit Sackkarren bis zu den Betrieben transportiert werden müssten.
Die Stadt Haan bestätigt auf Anfrage, dass sich die Lage für Händler, Gastronomen und Anwohnende verschlechtert habe: Die Situation sei „unkomfortabler“ geworden. Zugleich verweist die Verwaltung auf die Sicherheit des Fußverkehrs und eine höhere Aufenthaltsqualität im Bereich der Fußgängerzone.
Unterschiedliche Regelungen
Für den Bereich Alter Markt zwischen Kaiserstraße und Karussell gelten nach Angaben der Stadt weiterhin die festgelegten Lieferzeiten. Die Versenkpolleranlage könne von Gewerbetreibenden für Anlieferungen eigenständig geöffnet und geschlossen werden. Dafür sei allerdings eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Anders ist die Lage im Abschnitt zwischen Karussell und Einmündung in den verkehrsberuhigten Bereich. Dort ist das Befahren mit Fahrzeugen laut Stadt nur nach positiver Einzelfallprüfung mit Ausnahmegenehmigung zulässig. Eine allgemeine Anlieferungsmöglichkeit für ansässige Betriebe besteht dort nach dieser Darstellung nicht.
Die Stadt führt die veränderte Situation auf mehrere bauliche Maßnahmen zurück. Dazu zählen die Sperrung des Platzes durch die Versenkpolleranlage, die Platzierung des neuen Karussells sowie Sperrpfosten zum Schutz der Fallschutzmatten. Diese Änderungen hätten dazu geführt, dass die bisherige Erreichbarkeit im Bereich Friedrichstraße nicht mehr gegeben sei.
Nach Angaben der Verwaltung sind dadurch zwei Teilabschnitte entstanden, die sich als Sackgassen ohne ausgewiesene Wendeflächen darstellen. Im Bereich zwischen Karussell und Einmündung in den verkehrsberuhigten Bereich gebe es keine Wendemöglichkeit.
Ein Befahren mit Fahrzeugen, insbesondere im Rückwärtsgang, sei dort wegen der Außengastronomie zu schmal. Zudem fehle eine Ausweichmöglichkeit, um die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern zu gewährleisten.
Die baulichen Änderungen erfolgten laut Stadt auf politischen Beschluss. Die angepasste Beschilderung sei auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung vorgenommen worden und folge der veränderten baulichen Situation.
Stadt sieht Vorteile
für Sicherheit und Aufenthalt
Während betroffene Betriebe längere Wege bei der Anlieferung beklagen, betont die Stadt die Vorteile des Ausschlusses von Fahrzeugen. Dieser erhöhe nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern mache auch den Aufenthalt in der Fußgängerzone attraktiver, insbesondere im Bereich der Außengastronomie. Dies könne aus Sicht der Verwaltung gerade für gastronomische Betriebe auch eine Standortverbesserung bedeuten.
Aktuell sieht die Stadt keinen Anlass, die Anlieferregelung im Bereich Alter Markt zu ändern. Für den anderen Teil der Fußgängerzone Friedrichstraße wären nach Einschätzung der Verwaltung „konstruktive Lösungen“ nötig, um Anlieferungen mit Fahrzeugen zu bestimmten Lieferzeiten wieder allgemein und verkehrssicher zu ermöglichen. Solche Lösungen seien derzeit nicht ersichtlich. Geeignete Vorschläge wolle die Verwaltung jedoch prüfen.
Anlieferungen mit Sackkarren und elektrischen Handkarren hält die Stadt auf den betreffenden Distanzen wegen der vorrangigen Verkehrssicherheit für akzeptabel.
Ausnahmegenehmigungen
nur nach Prüfung
Wer den betreffenden Bereich mit einem Fahrzeug befahren möchte, kann bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde der Stadt Haan eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Über die Erteilung werde nach Einzelfallprüfung entschieden.
Voraussetzung sei vor allem ein triftiger beziehungsweise zwingender Grund für das Befahren der Fußgängerzone. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass die mit der Genehmigung verbundenen Auflagen und Bedingungen zuverlässig eingehalten werden.
Beschwerden sind
der Stadt nicht bekannt
Den Gewerbetreibenden im Bereich Alter Markt wurden laut Stadt eigene Funköffner ausgehändigt. Die Regelung zur eigenverantwortlichen Nutzung sei sowohl persönlich als auch durch ein Begleitschreiben erläutert worden.
Ausdrückliche Beschwerden zu dem Thema seien weder der Straßenverkehrsbehörde noch der Wirtschaftsförderung noch dem Amt für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung bekannt.
Nachdem die Versenkpolleranlage nach Mängelbeseitigung funktioniere und der Bereich dadurch gegen Befahren gesichert sei, seien Anträge auf Ausnahmegenehmigungen gestellt worden. Noch offen ist, welche Regelungen für Müllabfuhr und städtische Fahrzeuge gelten. Hintergrund sind Hinweise, wonach die Müllabfuhr den betroffenen Bereich möglicherweise ebenfalls nicht mehr befahren dürfe und Anliegerinnen und Anlieger ihre Mülltonnen deshalb zu Sammelpunkten bringen müssten. Zugleich wurde berichtet, dass städtische Fahrzeuge weiterhin den Bereich befahren könnten. Eine Antwort der Stadt lag bis Redaktionsschluss noch nicht vor.
