Elterninitiative fordert Neubewertung
Die neue Beitragssatzung für Kita, Kindertagespflege und OGS sorgt in Haan weiter für Kritik.
Von Antje Götze-Römer
Haan – Die Diskussion um die neue Elternbeitragssatzung für Kita, Kindertagespflege und OGS reißt nicht ab. Die Elterninitiative „Faire Familienpolitik“ hatte die Ratsfraktionen sowie den Stadtelternrat öffentlich aufgefordert, Stellung zu den aus ihrer Sicht erheblichen Mehrbelastungen für Familien zu beziehen. Inzwischen haben sich CDU und SPD geäußert. Auch die Stadt Haan hat zu einem konkret geschilderten Fall eines betroffenen Vaters Stellung genommen.
Die Initiative kritisiert vor allem die neue Geschwisterregelung, die veränderten Einkommensstufen und das Verfahren vor dem Ratsbeschluss. Nach ihrer Darstellung seien die finanziellen Auswirkungen vor der Entscheidung nicht ausreichend belastbar bewertet worden.
Sie verweist dabei auf Antworten der Verwaltung, wonach eine belastbare Hochrechnung der zu erwartenden Mehreinnahmen vor der Beschlussfassung nicht möglich gewesen sei.
Zudem flössen Elternbeiträge grundsätzlich in den städtischen Haushalt; eine konkrete Zweckbindung zugunsten der Kitas gebe es nicht.
Auch die Beteiligung der Elternschaft bewertet die Initiative kritisch. Der Stadtelternrat habe mitgeteilt, dass ein breit angelegter Beteiligungsprozess innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist nicht möglich gewesen sei. Die Initiative fordert deshalb unter anderem die Offenlegung von Entscheidungsgrundlagen und Modellrechnungen, Transparenz über die Verwendung zusätzlicher Elternbeiträge, eine juristische Prüfung offener Fragen sowie eine politische Neubewertung der Satzung. Auch die Geschwisterregelung soll aus ihrer Sicht überarbeitet werden.
Dass die Änderungen im Einzelfall spürbare Auswirkungen haben können, schilderte ein betroffener Vater, der namentlich nicht genannt werden möchte.
Seine Familie liegt nach eigenen Angaben oberhalb eines Haushaltsbruttoeinkommens von 100.000 Euro. Der älteste Sohn startet in sein letztes beitragsfreies Kita-Jahr, während einjährige Zwillinge gleichzeitig in die U3-Betreuung gehen.
Nach seiner Berechnung entsteht der Familie durch die neue Satzung im kommenden Kindergartenjahr eine zusätzliche Belastung von rund 2.000 Euro. Im Jahr darauf liege die Mehrbelastung bei mehr als 440 Euro monatlich. Bis zur Beitragsfreiheit der Zwillinge summiere sie sich nahezu auf 10.000 Euro.
Dem Vater geht es nach eigener Aussage nicht darum, eine angemessene Beteiligung an Betreuungskosten grundsätzlich infrage zu stellen, sondern um die Frage, ob diese konkreten Folgen politisch gewollt oder unterschätzt worden seien.
Die Stadt Haan bewertet den geschilderten Fall differenziert. Nach Erläuterung des Jugendamtes würden in diesem Jahr für eines der Zwillinge 25 Prozent des Geschwisterkindbeitrags fällig; das fünfjährige Kind sei beitragsfrei, ebenso das dritte Kind.
Ab dem Kita-Jahr 2027 falle das ältere Kind aus der gesetzlichen Beitragsbefreiung heraus. Dann würde nach Darstellung der Stadt – unabhängig davon, ob die alte oder die neue Satzung gelte – eines der Zwillinge den vollen Beitrag zahlen, ein weiteres Kind 25 Prozent, während ein drittes Kind beitragsfrei bliebe.
Die monatlichen Kosten von mehr als 400 Euro seien daher aus Sicht der Verwaltung nicht allein auf die neue Satzung zurückzuführen, sondern auch darauf, dass ein Kind aus der gesetzlichen Beitragsbefreiung herausfällt und die Zwillinge noch nicht in den letzten beitragsfreien Kita-Jahren sind.
Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass Eltern mit Fragen zur neuen Beitragsstaffelung eine telefonische Beratung nutzen können. Erreichbar ist die Stadt unter 02129/911-468 und 02129/911-488.
Viele Eltern hätten diese Möglichkeit nach Angaben der Stadt bereits genutzt, um noch vor dem Versand der Bescheide Planungssicherheit zu erhalten.
Die SPD-Fraktion erklärt, sie habe sich die Zustimmung zur neuen Satzung nicht leicht gemacht. Für die SPD gelte weiterhin der Grundsatz, dass Kindertagesbetreuung Teil des Bildungssystems sei und grundsätzlich beitragsfrei sein sollte.
Eine vollständige Beitragsfreiheit könne auf kommunaler Ebene jedoch nicht aus eigener Kraft finanziert werden, sondern müsse vom Land abgesichert werden.
Die beschlossene Satzung sei das Ergebnis eines intensiven Abwägungsprozesses. Wichtig sei der SPD gewesen, Familien mit niedrigen Einkommen zu entlasten und die Beiträge stärker nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu staffeln.
Die bisherige Geschwisterkindregelung hätte die SPD nach eigener Darstellung gerne vollständig erhalten; dafür habe es jedoch keine politische Mehrheit gegeben. Statt der von der Verwaltung ursprünglich vorgeschlagenen 50 Prozent für ein Geschwisterkind seien 25 Prozent beschlossen worden. Die Mehreinnahmen sollen nach Darstellung der SPD Kindern zugutekommen, etwa durch Investitionen in Spielplätze und weitere Angebote.
Auch die CDU Haan betont, sie nehme die Sorgen der Familien ernst. Die bisherige Beitragssatzung sei seit rund zehn Jahren nicht angepasst worden.
In dieser Zeit seien sowohl Betreuungs- als auch Lebenshaltungskosten gestiegen. Eine Neuordnung der Beiträge sei daher notwendig gewesen, um die Finanzierung der Kindertagesbetreuung langfristig zu sichern.
Zugleich verweist die CDU auf höhere Freibetragsgrenzen, mehr Einkommensstufen und eine stärkere Orientierung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Bei der Geschwisterregelung gelte künftig: Für ein jüngeres Geschwisterkind fallen 25 Prozent des regulären Beitrags an, wenn ein älteres Kind bereits beitragsfrei betreut wird; für weitere jüngere Geschwisterkinder werden keine Elternbeiträge erhoben.
Die CDU räumt zugleich ein, dass bestimmte Einkommenskonstellationen zu Mehrbelastungen führen könnten, die über das hinausgingen, was als maßvoll empfunden werde. Einzelfälle mit hohen Steigerungen dürften nicht pauschal als konstruiert abgetan werden.
Die CDU schlägt deshalb eine Härtefallregelung für besonders belastete Familien sowie ein strukturiertes Gespräch zwischen Verwaltung, Rat und Elterninitiative vor.
Inzwischen hat nach Angaben der Initiative ein Gespräch mit der Stadt Haan stattgefunden. Außerdem plant sie, einen Antrag in den Rat einzubringen.
Über diese aktuelle Entwicklung berichtet der Haaner Treff ausführlicher in der Ausgabe, die in der nächsten Woche am 14. August erscheint.
