Martin-Luther-Straße: Haaner 
Anwalt rät, nicht zu bezahlen

Lutz Lichtenberg betreut rund 60 Mandanten, die eine Vertragsstrafe für Falschparken 
zahlen sollen.

Von Antje Götze-Römer
Haan – Seit 2004 betreibt Lutz Lichtenberg eine Anwaltskanzlei für alle Rechtsfragen am Neuen Markt. Seit Dezember des vergangenen Jahres ist eine Vielzahl an Menschen zu ihm gekommen und hat um Rat gefragt.
Ihnen allen gemeinsam ist, dass sie eine Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe erhalten haben, weil sie den Parkplatz hinter dem alten Postgebäude genutzt haben oder genutzt haben sollen.
„Derzeit betreue ich rund 60 Mandanten“, berichtet der Jurist im Gespräch mit dem Haaner Treff. Eine Sammelklage im eigentlichen Sinne gebe es aber nicht. Dafür seien die Fälle zu unterschiedlich. Manche haben ihr Fahrzeug tatsächlich abgestellt, sind ausgestiegen und haben ein Ticket gezogen, andere wollten das Schild lesen und haben zu diesem Zweck ihr Fahrzeug verlassen, wieder andere haben lediglich gewendet. „Die Fälle sind sehr unterschiedlich“, betont Lichtenberg.
Auch der Status der betroffenen Personen ist verschieden: einige haben erst eine Zahlungsaufforderung erhalten, anderen liegt bereits ein Schreiben eines Inkassounternehmens.
„In all den Jahren meiner Tätigkeit habe ich eine solche Anhäufung von gleichgearteten Fällen noch nicht erlebt“, betont Lichtenberg.
Im Januar habe Lichtenberg begonnen zu recherchieren, hat die Situation vor Ort in Augenschein genommen, die verschiedenen Sachlagen geprüft. Er kommt zu dem Schluss, dass sich das Vorgehen des betrauten Unternehmens an der „Grenze zum Betrug“ bewegt. „Ganz ehrlich, mir hätte das auch passieren können“, sagt Lichtenberg und verweist auf die mangelnde Kennzeichnung des Parkverbots.
„Das hätte anders ausgeschildert werden können“, sagt der Anwalt mit Blick auf die Privatparkplätze wenige Meter weiter im Bereich des Parkplatzes an der Kirchstraße. Ob die Indizien allerdings einen Betrug nachweisen können, bezweifelt Lichtenberg.
Eine Sammelklage lohne sich vermutlich nicht, bei einer eigenständig angestrebten Klage befürchtet er „Lehrgeld“, das die Betroffenen vermutlich zu zahlen hätten.
Er rät, die Vertragsstrafe nicht zu bezahlen und sich stattdessen anwaltlich beraten zu lassen. Lichtenberg glaubt nicht, dass das Parküberwachungsunternehmen eine Klage anstreben wird: „Das Risiko einen Einzelfall mal zu verlieren und damit einen Präzedenzfall zu schaffen, ist zu hoch“.