In Haan sind jetzt Mensch- Tier-Bestattungen möglich
Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen und Tiere jetzt gemeinsam bestattet werden.
Von Antje Götze-Römer
Haan – Ab dem 1. Januar 2026 wird es auf dem städtischen Waldfriedhof an der Leichlinger Straße möglich sein, dass Haustiere nach ihrem Ableben zu ihren bereits vorher verstorbenen Frauchen oder Herrchen gelegt werden.
Dazu war eine Änderung der Satzung über das Friedhof- und Bestattungswesen für diesen Friedhof notwendig, die der Rat der Stadt Haan nun in seiner jüngsten Sitzung vom 16. Dezember beschlossen hat.
Die Verbindung zwischen Menschen und ihren Haustieren ist meist familiärer Natur und sehr innig. Für Menschen ohne Familie kann der Vierbeiner mitunter der einzige Weggefährte auf dem letzten Lebensabschnitt sein.
„Mit dem gesellschaftlichen Wandel und der zunehmenden emotionalen Bindung zwischen Menschen und Haustieren steigt auch der Wunsch, im Tod nicht getrennt zu werden. Die Stadt Haan trägt diesem Bedürfnis Rechnung, indem sie im Rahmen ihrer Friedhofssatzung künftig die Möglichkeit einer gemeinsamen Bestattung von Mensch und Tier vorsieht“, heißt es seitens der Verwaltung.
Keine alleinige
Tierbestattung möglich
In der geänderten Satzung wird ausdrücklich geregelt, dass eine Tierbeisetzung ausschließlich in Verbindung mit einer menschlichen Urnenbestattung erlaubt ist. Dies entweder gleichzeitig oder das Tier wird nachträglich beigesetzt.
Eine alleinige Tierbestattung auf gesonderten Flächen ist demnach ausgeschlossen.
„Die Regelung bietet Hinterbliebenen eine würdevolle Möglichkeit, das Tier als Teil der Familie in die letzte Ruhestätte einzubeziehen, ohne den Charakter des Friedhofs als Ort der menschlichen Bestattung zu verändern“, meint die Verwaltung.
Die Deutsche Friedhofsgesellschaft hat bereits lange Erfahrungen mit den sogenannten Mensch-Tier-Bestattungen. Sie hat einige Ratschläge für Tierhalter.
Tipps und Ratschläge
Wer den Wunsch habe, gemeinsam mit seinem Tier beigesetzt zu werden, sollten dies vorher regeln und in einer Bestattungsverfügung schriftlich festhalten.
Es können nur Urnen beigesetzt werden. Auch wenn die Urnen von Mensch und Tier in einem Grab vereint werden, so erfolgt die Überführung und Einäscherung immer streng getrennt nach Mensch und Tier. Die Einäscherung des Tieres passiert im Tierkrematorium, die des Menschen im Humankrematorium.
„Heute stehen in vielen Haushalten bereits Tierurnen. Wenn Angehörige überlegen, was im Trauerfall mit der Tier-Urne geschehen soll, dann ist die gemeinsame Beisetzung vielleicht ein guter Weg“, meint die Deutsche Friedhofsgesellschaft.
