Gruitener steht wegen Drogenversands 
vor dem Wuppertaler Landgericht

Dem 36-Jährigen werden 3000 einzelne Taten vorgeworfen. Staatsanwalt fordert mindestens vier Jahre Haft.

Von Dirk Lotze
Gruiten/Wuppertal – Die Polizei sicherte bei ihm rund 10 Millionen Euro in elektronischen Crypto-Währungen. Die offiziellen Vorwürfe gegen ihn umfassen eine Tabelle mit 3000 einzelnen Taten. Und das sind nur die wesentlichen Fälle. Ein 36-jähriger Angeklagter aus Haan-Gruiten muss sich vor dem Landgericht Wuppertal wegen Drogenhandels verantworten. Zum Prozessbeginn machte der Mann über den Ablauf keine Angaben, wie es sein Recht ist.
Anders als in der Drogenszene üblich ist der 36-Jährige bestens integriert in eine funktionierende Familie, die ihn in seinem Strafverfahren unterstützt. In Untersuchungshaft erhält er Besuch von Angehörigen aus vier Generationen, stellte der Vorsitzende Richter heraus.
Für die Polizei war der Mann über viereinhalb Jahre nicht zu fassen. Inzwischen gehen die Ermittler davon aus, dass er mindestens seit 2017 aktiv war.
Kunden hätten über kriminelle Internet-Server bei ihm bestellt. Er hätte Drogen aller Art bis hin zu Kokain unter wechselnden Namen per Post an sie verschickt. Beamte bestellten die Rauschmittel fünfmal verdeckt zum Schein und erhielten prompte Lieferung.
Als die Polizei ihn im Dezember 2024 schließlich doch dingfest machte, stießen die Beamten in seiner Wohnung auf eine Festplatte mit dem Crypto-Guthaben. „Zehn Millionen im Wohnzimmer“, so fasste es zum Prozessbeginn der Vorsitzende Richter zusammen.
Jetzt verwahrt die Staatsanwaltschaft das Geld. Sie strebt Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren an, die immer im Gefängnis verbüßt werden müsste.
Das Gericht indes stellte dem 36-Jährigen eine einzigartige Chance in Aussicht: Im Hinblick auf die gute Familienanbindung könne er von der Untersuchungshaft verschont werden, die derzeit wegen Fluchtgefahr besteht. Er müsste dafür Sicherheiten hinterlegen, die beweisen, dass er nicht fliehen will und sich dem Verfahren stellt. Am besten müsste auch die Ehefrau ihre Papiere abgeben, sagte der Richter. Es könne ja sein, dass es irgendwo noch mehr Geld gebe.
Ein solches Verfahren ist in Deutschland bei großen Drogenprozessen völlig unüblich. Die noch derzeit noch laufenden Ermittlungen bedeuten: Kommt der Angeklagte aus der Haft, muss er mit einer verdeckten Überwachung rechnen.
Das Landgericht will am Montag, 13. Oktober weiter mit dem Angeklagten und seinen zwei Anwälten verhandeln. Erste Zeugen sind für den dann folgenden Termin vorgesehen.