Mittel für Hochwasserschutz enden 2026

IG Hochwasser in Gruiten wirft der Verwaltung und dem Rat „beispielloses Versagen“ vor.

Von Antje Götze-Römer
Gruiten – „Die bisherigen ergebnislosen Beratungen der Stadt Haan und im BRW über die notwendigen Konsequenzen für einen verbesserten Hochwasserschutz haben für die Einwohner von Gruiten-Dorf zu einem Vertrauensverlust in kommunalpolitisches Handeln geführt“ – zu diesem Schluss kommen Georg Wilhelm Adamowitsch und Wolfgang Wahle für die Interessengemeinschaft Hochwasser Gruiten-Dorf (IG) in ihrem Mitgliederbrief vom 20. August 2025.
Die Stadt Haan habe bis heute keine kommunalpolitischen Entscheidungen getroffen, um das Hochwasserrisiko für Gruiten-Dorf zu reduzieren, ein vom Bergisch Rheinischen Wasserverband (BRW) in Auftrag gegebenes Gutachten habe zu keinem Ergebnis geführt.
2026 laufen die Landesmittel für Hochwasserschutzmaßnahmen aus, wodurch sich die Situation verschlechtert habe. Aufgrund der Kommunalwahl erwartet die IG auch keine Beschlussfassungen in den politischen Gremien der Stadt Haan. „Inwieweit der neue Rat das Thema aufgreift, bleibt abzuwarten“, sind Wahle und Adamowitsch eher pessimistisch. Auch weil entsprechende Planungs- und Genehmigungsverfahren ihre Zeit bräuchten. „Das Versagen zu diesem Thema ist beispiellos“.
Die IG hält es dennoch für „unabdingbar“, das Thema Hochwasserschutz auch nach der Kommunalwahl in der politischen Diskussion zu halten und hat einen Maßnahmenkatalog aufgestellt, in dem unter anderem gefordert wird, dass die Stadt Haan eine Verwaltungsvereinbarung trifft, um finanzielle Mittel aus den Förderprogramm auch über den Ablauftermin hinaus zu sichern.
Neben einem neuerlichen Gutachten für den Verlauf der Düssel und der Kleinen Düssel oberhalb Gruitens möchte die IG, dass die Stadt Haan einen Koordinator für Hochwassermaßnahmen einsetzt.
Zudem solle es eine Verwaltungsvereinbarung mit den Städten Wuppertal, Erkrath und Düsseldorf geben, um ein Konzept für den Gesamtverlauf der Düssel hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen, ökologischen und regionalen Belange zu erarbeiten.
Schließlich vermisse die IG die Informationsbereitschaft der Stadt Haan „schmerzhaft“. Nur im Dezember 2021 habe es eine Bürgerinformation Hochwasser gegeben. „Bis heute haben weder der BRW noch die Stadt Haan darüber informiert, ob und welche Mittel aus dem umfangreichen Landesprogrammen beantragt worden sind“, kritisieren Adamowitsch und Wahle.
Auf Nachfrage unserer Zeitung weist die Stadt Haan die Vorwürfe zurück. Entgegen der Behauptung der IG, Rat und Verwaltung hätten das Thema Hochwasserschutz in den vergangenen vier Jahren nicht zu ihrem Thema gemacht, sei die „Hochwasserproblematik sehr wohl intensiv und wiederholt öffentlich in den politischen Gremien und Fachausschüssen diskutiert“ worden.
Erstmalig sei dies bereits in der Sitzung des Umwelt- und Mobilitätsausschuss am 8. September 2021 erfolgt. In der Folge habe der Rat die Verwaltung gemeinsam mit dem BRW beauftragt ein Hochwasserschutzkonzept für Gruiten-Dorf zu erarbeiten.

Mit dem Abschlussbericht sei dem Fachausschuss am 28. Mai 2024 das ernüchternde Ergebnis vorgelegt worden, dass sämtliche Maßnahmen entweder nicht sinnvoll oder, wie im Falle von zusätzlichen Hochwasserrückhaltebecken, in keinem zu vertretenden Kostenverhältnis stehen.
Wirksame Sicherungen seien in Gruiten-Dorf ausschließlich durch individuellen Objektschutz durch die Grundstückseigentümer zu gewährleisten.
„Vor diesem Hintergrund stellt sich auch nicht die Frage nach einer Landesförderung für städtische Maßnahmen. Eine solche Anfrage durch die Verwaltung hatte die Bezirksregierung Düsseldorf bereits abschlägig beantwortet“, schreibt die Stadt Haan.
Auch eine mangelnde Informationsbereitschaft der Stadt Haan weist die Verwaltung von sich. Am 24. Januar 2024 sei auf Einladung der IG eine zweite Bürgerinformation unter Beteiligung der Stadt Haan durchgeführt worden, und am 22. Juli 2023 habe die Verwaltung das Hochwassermobil des Hochwasserkompetenzzentrums Köln auf dem Dorfanger in Gruiten organisiert.
Die IG hatte zudem bemängelt, dass die Verwaltung die tatsächlichen Schadenskosten zur Beseitigung der Hochwasserschäden nicht erfasst habe und die Abrechnung der Gutachterkosten nicht veröffentliche.
„Dabei übersieht die Interessengemeinschaft die von der Verwaltung zusammengestellten Zahlen, die in den Fachausschusssitzungen diskutiert wurden“.
Hierbei handelt es sich um die Schäden an der öffentlichen Infrastruktur. Schäden an privatem Eigentum wurden von der Verwaltung nicht erfasst.
Die Abrechnungssumme des Gutachterauftrages unterliege dem Datenschutz und dürfe daher nicht veröffentlicht werden.