Wahlamt richtet sich auf eine Stichwahl in Haan ein
Im Wahlamt laufen die Vorbereitungen für die Wahl im Herbst jetzt auf Hochtouren.
Von Antje Götze-Römer
Haan – Am 14. September finden in NRW die Kommunalwahlen statt. In Haan bestimmen 24.865 Wahlberechtigte (Stand 17. Juli 2025) einen neuen Landrat oder eine Landrätin, die Zusammensetzung des Kreistages, die Zusammensetzung des Stadtrates und eine neue Bürgermeisterin oder Bürgermeister.
Darüber hinaus wählen die Haaner Bürgerinnen und Bürger, die über 60 Jahre alt sind, den Seniorenbeirat.
Wahlberechtigt für die Kommunalwahl sind alle Deutschen (in Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz) und alle diejenigen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) besitzen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 16 Tagen vor dem Wahltermin ihren Hauptwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Haan haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlbenachrichtigungen
werden ab 9. August zugestellt
Seitens des Wahlamtes Haan sind so gut wie alle Vorbereitungen getroffen, daher können die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Kommunal- und die Seniorenbeiratswahl ab dem 9. August zugestellt werden. Wer diese bis spätestens, 23. August nicht erhalten hat, sollte sich mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung setzen. Die Telefonnummern sind 02129/911-160, -171 und -172. Per E-Mail kann die Adresse wahlamt@stadt-haan.de verwendet werden.
Die 17 Wahlbezirke haben sich im Vergleich zur Bundestagswahl nicht geändert. Der Wahlbezirk 1050 (Wahllokal Jugendhaus Alleestraße) ist ein statistischer Wahlbezirk. Auf der Wahlbenachrichtigung ist das jeweilige Wahllokal vermerkt.
Bei der Bürgermeisterwahl gilt derjenige als Gewinner, der die meisten Stimmen auf sich vereinen kann. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Weil sich für das Amt mit Vincent Endereß (CDU), Meike Lukat (WLH), Simone Kunkel-Grätz (SPD), Nicola Günther (GAL) und Mikail Kafa (Die Linke) gleich fünf Kandidaten für das Amt bewerben, hält Andrea Kotthaus, die die Wahlen organisiert, eine Stichwahl für „mehr als wahrscheinlich“.
Eine Stichwahl würde dann am 28. September erfolgen – das ist der Kirmes-Sonntag. Kotthaus ist auch Platzmeisterin bei dieser wohl wichtigsten Veranstaltung in Haan, sieht sich für die Doppelbelastung, die mit den Wahlen und der Kirmes auf sie zukommen, sehr gut vorbereitet.
„Die Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit bereits mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigungsbriefe sich schon für die Briefwahl auch für eine mögliche Stichwahl registrieren zu lassen“, erklärt Kotthaus.
Die mögliche Stichwahl sei auch der Grund, warum es am 14. September keine Wahlparty im Sitzungssaal des Rathauses geben wird. Dort ist nämlich das Brief- und Direktwahlbüro untergebracht mit allen technischen Einrichtungen. „Das werden wir bis zur Stichwahl mit großer Wahrscheinlichkeit noch benötigen“, meint Andrea Kotthaus.
Das Wahlamt rechnet erneut mit einer hohen Anzahl an Briefwählern und hat sich rein formell auf rund 50 Prozent der Wählerschaft eingerichtet und entsprechende Unterlagen vorbereitet.
Das entspricht in etwa den Erwartungen wie bei der Kommunalwahl 2020 – allerdings herrschte seinerzeit die Pandemie, und viele Menschen zogen darum eine Briefwahl vor.
Die Wahl des Rates der Stadt Haan erfolgt nach einem zweistufigen Mischsystem: eine vorgeschaltete Mehrheitswahl in den Wahlbezirken und eine ausgleichende Verhältniswahl nach Reservelisten im ganzen Wahlgebiet. Jeder Wähler hat dabei eine Stimme. In jedem der 17 Haaner Kommunalwahlbezirke kandidieren Direktkandidaten und
-kandidatinnen, die mit einfacher Mehrheit in den Rat gewählt werden können (Mehrheitswahl). Die auf die Kandidaten und Kandidatinnen entfallenen Stimmen zählen gleichzeitig für die Reserveliste der betreffenden Partei (Verhältniswahl).
Wer sich für eine Briefwahl entscheidet, kann einen Wahlschein dafür beantragen. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und kann persönlich im Rathaus abgegeben oder per Post gesendet werden (Wahlamt Stadt Haan, Kaiserstraße 85, 42781 Haan).
Ein Wahlschein kann auch per E-Mail an wahlamt@stadt-haan.de, online per QR-Code (befindet sich auf den Wahlbenachrichtigungen) beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nur bis Freitag, 12. September, 15 Uhr möglich.
Das Briefwahlbüro öffnet am Montag, 11. August im Sitzungssaal des Rathauses an der Kaiserstraße 85. Der Saal befindet sich im ersten Stock und ist auch über einen Aufzug im Innenhof des Rathauses erreichbar.
Die Öffnungszeiten sind montags, mittwochs und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, dienstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr (Ausnahme: 12. September nur bis 15 Uhr!).
Telefonisch ist das Briefwahlbüro unter 02129/911-257 erreichbar, E-Mail wahlamt@stadt-haan.de.
Aufgrund der langen Postlaufzeiten empfiehlt das Wahlamt dringend, dass die Bean-tragung der Briefwahl via E-Mail, QR-Code oder Post spätestens bis Dienstag, 9. September, erfolgen sollte. Danach sollte die Briefwahl nur noch im Briefwahlbüro im Rathaus beantragt werden.
Das Wahlamt weist auch darauf hin, dass es aufgrund der zu erwartenden hohen Zahl an Briefwahlanträgen und der langen Postlaufzeiten zu Verzögerungen kommen kann.
Der rote Wahlbriefumschlag mit dem Wahlschein und dem weißen Stimmzettelumschlag muss spätestens am Wahltag (14. September) um 18 Uhr im Briefkasten des Rathauses eingeworfen sein.
Alternativ kann er per Post rechtzeitig verschickt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, trotz beantragter Briefwahl, am Wahlsonntag im Wahllokal direkt zu wählen. Hierzu sind dann die Briefwahlunterlagen mitbringen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Direktwahl im Briefwahlbüro zu den genannten Öffnungszeiten im Rathaus. Hierfür ist neben der Wahlbenachrichtigung auch der Personalausweis mitzubringen.
