Raub auf Sauna-Parkplatz: ein Freispruch, ein Hafturteil
Angeblicher Mittäter kann nicht eindeutig identifiziert werden.
Von Dirk Lotze
Gruiten/Wuppertal – Nach dem brutalen Raub auf einem Gruitener Parkplatz im Mai 2024 hat das Landgericht Wuppertal jetzt zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe für einen 33 Jahre alten Angeklagten bestätigt. Die Strafe hatte zuvor das Amtsgericht Mettmann verhängt. Bewährung ist bei dieser Höhe ausgeschlossen.
Einen vier Jahre jüngeren Mitangeklagten sprach das Gericht in der Berufung frei und entließ ihn aus der Untersuchungshaft: Er wurde nach dem Überfall nicht sicher als Täter identifiziert.
Laut Anklage sollten beide zusammen vermummt einen Bekannten (54) zusammengeschlagen haben, nachdem der die Sauna verlassen hatte. Während der Tat hätten sie sich zum Raub von Schmuck und einer Designer-Bauchtasche entschlossen.
Der ältere Angeklagte ist vorbestraft. Er lebt mit Partnerin und Kind in Wuppertal, arbeitet als Angestellter und war für den Prozess auf freiem Fuß. Laut seinem Geständnis wollte er sich an dem Überfallenen rächen, der sein Nachfolger bei einer früheren Freundin gewesen sei und mit dem er Streit hatte.
Der 54-Jährige hatte die Polizei nach dem Überfall auf den 33-Jährigen hingewiesen. In dessen Wohnung befanden sich die Beute und der nun freigesprochene zweite Mann. Ihn kannte der Verletzte allerdings nicht. Es gab eine Beschreibung zu Größe und Körperbau. Der Mann sei tätowiert gewesen.
Die Polizei zeigte dem 54-Jährigen acht Fotos. Der 29-Jährige war auf einem von drei Bildern mit sichtbaren Tattoos. Die Art der Tätowierung konnte der Geschädigte nicht beschreiben. Er habe den Mann „an den Augen“ erkannt. Für eine Verurteilung war das zu wenig.
Der ältere Angeklagte kämpfte vor dem Landgericht um eine Bewährungs-Chance. Er führte an, dass er feste Arbeit habe und frisch Vater geworden sei. Für das Gericht reichte das nicht aus, um die Strafe zu mildern. Zu seinen Lasten werteten die Richterinnen und Richter die schweren Folgen der Tat: Der 54-Jährige wurde schwer verletzt, war lange krank geschrieben und hat sich in psychotherapeutische Behandlung begeben. Laut eigenen Angaben leidet er bis heute unter dem Angriff und scheut sich, das Haus zu verlassen.
Gegen das Berufungsurteil sind erneut Rechtsmittel möglich.