Neuer Gründerwettbewerb soll leerstehende Ladenlokale beleben
Teilnehmer können 1500 Euro für Einrichtung, Werbe- kosten und Beratungsleistungen gewinnen.
Von Knut Reiffert
Haan – Mit einem Gründerwettbewerb will die städtische Wirtschaftsförderung den zahlreichen Leerständen in den Einkaufsstraßen von Haan und Gruiten entgegenwirken. Ein entsprechendes Konzept wurde jetzt den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Kultur, Städtepartnerschaften und Tourismus (WLKSTA) vorgestellt.
Wer darf sich bewerben?
Start-ups, Neugründungen, Unternehmenserweiterungen mit neuen, kreativen und nachhaltigen Ideen. Ihr Konzept soll einen Mehrwert für die Innenstadt bieten. Und zwar im Bereich Einzelhandel, Kreativwirtschaft und Handwerk mit angeschlossenem Verkauf (zum Beispiel Gläserne Manufakturen). Vergleichbares darf es im Stadtgebiet noch nicht geben. Oder es muss sich durch ein bedeutendes Alleinstellungsmerkmal von ähnlichen Konzepten absetzen. Teilnahmeberechtigt sind sowohl volljährige natürliche Personen als auch Personen- und Kapitalgesellschaften.
Wer darf sich nicht bewerben?
Geschäftskonzepte, die bereits vor der Bewerbungsphase aktiv umgesetzt wurden. Filialisten sind ebenso von der Teilnahme ausgeschlossen.
Wo muss die Geschäftsidee verwirklicht werden?
Es muss ein Ladenlokal in der Haaner Innenstadt (Schiller-, Dieker, Mittel- oder Kaiserstraße) bezogen werden. Auch die Bahnstraße in Gruiten. ist möglich. „Durch die Festlegung eines Bereichs und nicht die Auswahl eines bestimmten Ladenlokals werden verschiedene Konzeptideen angesprochen“, heißt es in dem Konzept. So könne man sich ein zur Geschäftsidee passendes Ladenlokal aussuchen. Informationen darüber, welche Räumlichkeiten genutzt werden können, bekommen Interessenten von der Wirtschaftsförderung. Sie stellt auch den Kontakt zum Eigentümer her, wenn das passende Ladenlokal gefunden wurde.
Wie ist der Wettbewerb dotiert?
Für die beste Gründungsidee gibt es 1500 Euro. Die kann der Gewinner des Wettbewerbs für Einrichtung, Werbekosten und Beratungsleistungen ausgegeben werden. Die Digital Coaches des Handelsverbandes begleiten den Gewinner und unterstützen bei digitalen Projekten.
Woher kommt das Geld für die Gewinnerprämie?
Aktuell ist der Wirtschaftsförderung kein öffentlich zugänglicher Fördertopf bekannt, über den ein Gründerwettbewerb finanziert werden könnte. Weil aber auch keine städtischen Mittel dafür angewendet werden sollen, hat die Wirtschaftsförderung bei in Haan ansässige Banken angefragt – ohne Erfolg. Derzeit prüfe die Stadt-Sparkasse Möglichkeiten der Finanzierung. Das Amt für Stadtplanung und Vermessung klärt, ob die Ausrichtung eines Gründerwettbewerbs in die Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) aufgenommen werden kann. Das könnte aber erst bei einer Wiederholung des Gründerwettbewerbs genutzt werden.
Was muss eingereicht werden?
Ein ausgefüllter Bewerbungsbogen sowie ein schlüssiger und vollständiger Businessplan. Die Wirtschaftsförderung prüft zudem eine Bonitätsauskunft durch die Creditreform.
Wann soll der neue Gründerwettbewerb anlaufen?
Der bisherige Zeitplan sieht vor, dass er im Januar 2025 ausgeschrieben wird. Die Bewerbungsphase soll zwei bis drei Monate dauern. Somit könnte die Jury-Sitzung zur Auswahl der erfolgreichen Geschäftsidee im April 2025 stattfinden. Jury-Mitglieder sind Vertreter der IHK, des Handelsverbands, der Stadt-Sparkasse Haan, der Werbegemeinschaft Gruiten, der Aktionsgemeinschaft „Wir für Haan“, des Amts für Stadtplanung und Vermessung sowie die WLKSTA-Vorsitzende oder eine Vertretung. Die Wirtschaftsförderung nimmt teil, ist aber nicht stimmberechtigt.
Wer hatte die Idee?
Die Wirtschaftsförderung hatte schon für den WLKSTA im Juni eine Vorlage mit ersten Überlegungen präsentiert. Nach dessen Zustimmung wurde das jetzt vorliegende detaillierte Konzept erstellt, das bereits mit verschiedenen Akteuren (IHK, Handelsverband, Startercenter) besprochen und abgestimmt ist.