Wo Hunde in Haan an die Leine müssen

In Haan gibt es Bereiche, die über die Bestimmungen des Landeshundegesetzes hinaus gehen.

Von Antje Götze-Römer
Haan – Auch in Haan gibt es viele Hunde. Ihre Halter und diejenigen, die mit Haustieren nicht so viel anfangen können, geraten an der einen oder anderen Stelle schon mal aneinander. Meist dann, wenn sich die Hundehalter nicht an die Regeln halten oder die Nichthundebesitzer glauben, die wüssten es besser, beispielsweise wenn es um die Pflicht geht, den Hundekot wegzuräumen.
Ein weiteres Thema voller Missverständnisse ist die sogenannter Anleinpflicht. Die wird grundsätzlich durch das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW) geregelt. Darüber hinaus können Kommunen weitergehende Bestimmungen erlassen.
Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen gefährlichen Rassen, gefährlichen Individuen, erlaubnispflichtigen Rassen und großen Hunden. Für jede dieser Gruppen sind spezielle Regelungen zu beachten.
Das Gesetz besagt weiterhin, dass alle Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Eine ausnahmslose Anleinpflicht besteht in NRW grundsätzlich in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr. Außerdem müssen alle Hunde in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche) an die Leine genommen werden. Gleiches gilt . bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Die Thematik wurde in Haan zuletzt im Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten im März des vergangenen Jahres behandelt. Anlass war ein Bürgerantrag, mittels dessen eine Anleinpflicht im Haaner Bachtal erreicht werden sollte, denn dort gilt keine Anleinpflicht, weil das Gelände keine umfriedete Anlage ist. Dementsprechend lehnte die Politik den Bürgerantrag ab, statt dessen wurden Hinweisschilder mit der Bitte um Rücksichtnahme aufgestellt.
In Haan gibt es dennoch einige Bereiche, in denen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus ein Anleingebot besteht. Es handelt sich hier um die Fußgängerzonen Neuer Markt / Dieker Straße / Friedrichstraße und die Straße Neuer Markt sowie die Kaiserstraße.
Außerdem gibt es noch das Landesforstgesetz, dass das Verhalten im Wald regelt. Wer mit seinem Hund in Waldgebieten in NRW unterwegs sind, muss diesen danach nicht generell an der Leine führen. Denn für diese Bereiche gibt es keinen generellen Leinenzwang. Dennoch ist Vorschrift, dass das Tier unter Kontrolle gehalten werden muss. Es muss auf Zuruf sofort zum Halter zurück kehren.
Grundsätzlich sieht das Landesforstgesetz nämlich vor, dass jeder, der einen Wald betritt, sich so zu verhalten hat, dass weder die Lebensgemeinschaft im