Straßenreinigungsgebühr wird erhöht¶

Verwaltung der Stadt Haan erklärt die Berechnung der geänderten Gebühren für die Reinigung der Straßen.

Haan – Straßenreinigung ist ein wichtiger Bestandteil des städtischen Lebens. Sie ist notwendig, um unsere Straßen sauber und sicher zu halten. Aber was kostet die Straßenreinigung?
Es gibt viele Faktoren, die den Preis der Straßenreinigung beeinflussen. Wichtigster Faktor ist sicherlich die Größe der zu reinigenden Fläche: Je größer die Fläche, desto höher die Kosten.

Darüber hinaus spielt auch die Beschaffenheit der Straße eine Rolle: Straßen mit Kurven und Parkbuchten erfordern höheren Arbeitsaufwand als gerade verlaufende Straßen ohne Parkplätze.
Mit der Neufassung der Straßenreinigung- und Gebührensatzung der Stadt Haan zum 1. Januar diesen Jahres erhöhen sich die Straßenreinigungsgebühren. Neben dem Kostenanstieg wirkt sich auch der Umstand aus, dass nunmehr bei der Berechnung der Gebührensätze auch die Reinigungshäufigkeit berücksichtigt ist.
Die Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2023 wird wie folgt berechnet: Die Höhe der umzulegenden Kosten der regelmäßigen Straßenreinigung ist mit 239.239,59 Euro kalkuliert. Bei der Maßstabsregelung wurden im Hinblick auf den unterschiedlichen Reinigungsvorteil der Eigentümer der erschlossenen Grundstücke (Anlieger von Hauptverkehrsstraßen haben zum Beispiel einen geringeren Reinigungsvorteil, da ihre Straße auch von vielen anderen Verkehrsteilnehmern genutzt wird. Wogegen Anliegerstraßen nahezu ausschließlich von Anwohnern genutzt werden) vier Reinigungsklassen gebildet, denen die gereinigten Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung und der Reinigungshäufigkeit zugewiesen sind.
Der Reinigungsumfang ist bei allen Straßengruppen gleich. Gereinigt werden die Fahrbahnen. Die Häufigkeit der Reinigung ist allerdings unterschiedlich. So werden Anlieger-, Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen alle 14 Tage gereinigt, die Fußgängerzone und öffentliche Plätze dagegen vier Mal pro Woche.
Der unterschiedliche Leistungsumfang und die Unterschiede bei den Vorteilen der gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer durch die Reinigung werden durch Gewichtungsfaktoren berücksichtigt.

Die Leistungsunterschiede und deren Gewichtung liegen im Ermessen der Stadt Haan.
Zur Gewichtung der Verkehrsbedeutung ist der Anliegerstraße als Regelfall der Gewichtungsfaktor 1 zugewiesen. Wegen des geringeren Vorteils der Reinigungsleistung für die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke besitzen die Haupterschließungsstraßen den Gewichtungsfaktor 0,8, die Hauptverkehrsstraßen den Gewichtungsfaktor 0,6.
Die Fußgängerzonen und öffentliche Plätze sind wie die Haupterschließungsstraßen mit dem Gewichtungsfaktor 0,8 berücksichtigt, da dort Bewohner aus dem gesamten Stadtgebiet verkehren.
Die Gewichtung nach der Reinigungshäufigkeit geht vom Regelfall der zweiwöchentlichen Reinigung mit dem Gewichtungsfaktor 1 aus. Die Gewichtung der viermal in der Woche gereinigten Fußgängerzonen und öffentlichen Plätze erfolgt somit mit dem Faktor 8.
Im nächsten Schritt erfolgte die Gewichtung der auf die einzelnen Reinigungsklassen entfallenden Frontmeter. Die Division der Reinigungskosten von 239.239,59 Euro durch die Summe der gewichteten 92.125,20 Frontmeter führte zum Einheitssatz von 2,5969 Euro pro gewichteten Frontmeter. Der Gebührensatz pro Frontmeter errechnet sich für die einzelne Reinigungsklasse durch Multiplikation des Einheitssatzes mit den jeweiligen Gewichtungsfaktoren.
Was aber kostet denn jetzt die Straßenreinigung in Haan genau? An Anliegerstraßen wird ein Betrag von 2,59 Euro pro Frontmeter berechnet, bei Haupterschließungsstraßen sind es 2,07 Euro und bei Hauptverkehrsstraßen 1,55 Euro. Die Fußgängerzone oder öffentliche Plätze schlagen mit 16,62 Euro zu Buche. „Durch die Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine gerechtere Verteilung der Kosten erreicht als bei einem Ansatz ungewichteter Frontmeter“, glaubt die Stadtverwaltung und hofft, das Unverständnis über den Anstieg der Gebühren für die Straßenreinigung beseitigen zu können.