Schließbügel der „Krake“ ist defekt

Polizei ermittelt auch gegen Mitarbeiter des Fahrgeschäfts. Vorwurf: fahrlässige Körperverletzung.

Am Montagvormittag haben Polizei, die Stadt Haan sowie ein externer Gutachter des TÜVs noch einmal das Fahrgeschäft („Krake“) auf der Haaner Kirmes aufgesucht, um die Ermittlungen hinsichtlich der Ursache des Unfalls vom vergangenen Samstag fortzuführen, bei dem eine Zwölfjährige Haanerin auf ein vierjähriges Mädchen gestürzt war. Dabei stellten sie fest, dass am Schließbügel der Gondel, aus der das ältere Mädchen geschleudert worden war, ein technischer Defekt vorlag und sich der Bügel daher nicht korrekt schließen ließ.

Die Polizei hat zudem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung gegen vier Mitarbeiter des Fahrgeschäfts eingeleitet, die dafür verantwortlich gewesen sein sollen, die korrekte Schließung der Sicherungsbügel vor Fahrtantritt zu überprüfen. Die Vernehmungen der Beschuldigten sowie die weiteren Ermittlungen dauerten am Montagnachmittag noch an.

Außerdem hat die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Haan angeordnet, dass die „Krake“ für den Rest der Haaner Kirmes stillgelegt bleibt.

Die beiden bei dem Unfall verletzten Mädchen hatten nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse Glück, dass sie nicht so schlimm verletzt wurden, wie zunächst angenommen. So konnte das zwölfjährige Mädchen, das einen Schock sowie Prellungen und Schürwunden erlitten hatte, bereits am Sonntag wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden.

Nach neuesten Erkenntnissen hatte sich die Vierjährige zum Zeitpunkt des Unfalls auf dem Arm seiner Mutter befunden und war somit nicht direkt von älteren Kind getroffen worden. Die Mutter des Kleinkindes, eine 33-jährige Haanerin, war bei dem Unfall leicht verletzt worden. Ihr Kind verbleibt zwar aktuell noch weiter zur Beobachtung in der Uniklinik Düsseldorf. Es hat bei dem Unfall eine Platzwunde am Kopf davongetragen. Außerdem bestand Verdacht auf eine Gehirnerschütterung.

Schließbügel der Krake ist defekt