Erste Fördergelder für Dachbegrünung

Michael Kramp aus Haan ist einer der ersten, der jetzt sein Dach begrünen lassen wird.

Haan – In Folge des Klimawandels rechnen Experten mit immer häufiger vorkommenden Extremwetterereignissen wir Hitze oder Starkregen. „Grünflächen können insbesondere in dicht besiedelten und stark versiegelten Stadtbereichen dazu beitragen, die Folgen dieser Wetterereignisse abzumildern. Auch mit begrünten Dächern lassen sich viele positive Effekte erzielen“, erklärt Haans Klimaschutzmanagerin Janine Müller.
Aus diesem Grund gibt es in Haan für Dachbegrünungen Fördergelder. Die entsprechende Förderrichtlinie ist am 3. Juni dieses Jahres in Kraft getreten und erste Anträge sind bereits bei den zuständigen Ämtern gelandet.
Mehr noch: als einer der ersten hat Michael Kramp die Förderung bewilligt bekommen. „Parallel zum Antrag habe ich bereits zwei Firmen beauftragt, die einerseits das Dach auf die Begrünung vorbereiten und andererseits die Bepflanzung vornehmen“, erklärt der Hausbesitzer.
Eine sich bereits auf dem Dach befindliche Solaranlage stört dabei nicht. „Im Gegenteil, es ist sogar eine gute Ergänzung, ebenso wie beispielsweise eine PV-Anlage“, erklärt Wiebke Kemper vom Amt für Stadtplanung und Vermessung. Gefördert werden Anlagen von Dachbegrünungen auf Flachdächern und flach geneigten Dächern bis 15 Grad Neigung. Dies sowohl bei Neubauten als auch bei nachträglicher Begrünung auf Bestandsbauten. Der Zuschuss zu den Kosten beträgt 50 Prozent der als förderwürdig anerkannten Kosten, maximal jedoch 50 Euro pro Quadratmeter. Der Gesamtförderbetrag pro Vorhaben ist auf 3.000 Euro beschränkt. In den Genuss der Maximalsumme kommt auch Michael Kramp mit einer Nettovegetationsfläche von 98 Quardratmetern. Eine Umsetzung der Maßnahme ist noch im Oktober geplant.
„Das Förderprogramm ist erfolgreich angelaufen“, berichtet Janine Müller. Seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie seinen zahlreiche Anfragen und auch schon Anträge eingegangen. Sie betont, dass bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinie auf einen niederschwelligen Zugang geachtet worden sei. Die Antragstellung sei einfach, und: auch Kleinsmaßnahmen wie die Begrünung von Garagen oder Müllboxen sowie Maßnahmen die in Eigenleistung umgesetzt werden, sind förderfähig.
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