Angeklagter (42) muss für zwölf Jahre in Haft

Am vergangenen Donnerstag fällte das Landgericht das Urteil im Fall des Säureanschlags.

Von Dirk Lotze

Haan/Wuppertal – Nach einem Säureanschlag vom März 2018 nahe dem Karl-August-Jung-Platz muss ein 42 Jahre alter Angeklagter als Mittäter für zwölf Jahre in Haft.
Er soll Auftragtäter einer nicht bekannten, einflussreichen Person sein, deren Motive im beruflichen Bereich liegen sollen: Bei dem Angriff soll es darum gegangen sein, den Geschädigten als einen Konkurrenten auszuschalten. Das Urteil des Landgerichts Wuppertal ist Schlusspunkt in einem Prozess um ein einzigartiges Verbrechen vor dem Hintergrund eines Energie-Konzerns in Deutschland.
Möglich war das Verfahren allein dadurch, dass der Geschädigte, Dr. Bernhard Günther (55) aus Haan, und sein früherer Arbeitgeber-Konzern Innogy 150.000 Euro an einen anonymen Hinweisgeber aus dem kriminellen Umfeld bezahlt haben. Nur so kam der Angeklagte unter Verdacht.
Die Richterinnen und Richter verurteilten ihn noch nicht rechtskräftig am Ende der Sitzung am Donnerstag, 18. August. Bewährung ist bei der Höhe der Freiheitsstrafe ausgeschlossen.
Der vorsitzende Richter Holger Jung stellte in der vorläufigen, mündlichen Urteilsbegründung klar: „Es geht um ein Verbrechen, das an Rohheit und Menschenverachtung kaum zu überbieten ist.“
Laut Gericht besteht kein Zweifel am Ablauf der Tat: Der Angeklagte habe mit einem Komplizen den Geschädigten nahe dessen Wohnung beim Joggen abgepasst. Der hatte sich nach einem früheren Angriff zu eigenen Sicherheit an einer Laufgruppe beteiligt und war auf dem Weg zurück nach Hause.
Auf einem Fußweg sei einer der Angreifer von hinten gekommen und habe Günther in die Arme eines zweiten Mannes vor ihm getrieben. Beide hätten das Opfer zu Boden gebracht, einer habe festgehalten, der andere habe extrem ätzende Schwefelsäure in einem Schwall aus einem Konservenglas über Günthers Gesicht geschüttet. Beide Angreifer seien geflohen.
Günther rettete sich nach Hause, wusch so viel Säure wie möglich ab und rief die Polizei. Ein Hubschrauber brachte ihn in eine Spezialklinik. Laut Ärzten hätte er beinahe das Sehvermögen auf einem Auge verloren.
In ihrem Plädoyer stellte die Staatsanwältin klar: Günthers ganzes Gesicht ist überzogen mit Narben, seine Augenlider waren verätzt und mussten durch Transplantate ersetzt werden.
Er spüre die Folgen der Tat mit jedem Wimpernschlag. Der weiter arbeitende Manager tritt in der Öffentlichkeit mit Make-up auf.
Der Staatsanwältin zufolge war die Aufklärung der Tat schwierig. Tumeltshammer: „Es gibt kein Bekennerschreiben, keine klaren Hinweise, nur eine DNA-Spur vom Tatort.“ Über das Konservenglas war ein Arbeitsschutzhandschuh gezogen, auf dessen Innenseiten fanden sich genetische Fingerabdrücke. Sie passen zum Angeklagten. Gegen diesen Mann wurde seit Ende 2021 ermittelt.
Günther, eine Sicherheitsfirma und zwei Anwälte hatten ein System für anonyme Hinweisgeber aufgebaut. Darüber hatte Ende 2018 eine Quelle zunächst Namen und Daten eines anderen Verdächtigen genannt, dem die Tat aber nicht nachgewiesen wurde.
Ein Anwalt sagte im Gericht aus, er kenne den Hinweisgeber nur vom Sehen, nicht mit Namen. Die Gespräche nannte er „wirtschaftliche Verhandlungen“ und beschrieb: „Er hat klar gemacht, dass er Informationen hat und dass er Geld wollte. Das war wie im Restaurant: Was darf es sein – Vorspeise, Hauptspeise, Dessert?“ Für die Bestellung sei dann ein Preis festgesetzt worden.
Der Mann habe auf keinen Fall mit der Polizei sprechen wollen, nicht einmal über Telefon.
Die Ermittler ihrerseits hätten es nicht geschafft, ihn zu identifizieren. Laut Anwalt hatte der Hinweisgeber schließlich so weit Vertrauen gefasst, dass er den Namen des nun angeklagten und verurteilten Mannes genannt habe, gegen zusätzliches Geld. Verbindendes Element zwischen den Verdächtigen Personen ist das Rotlicht-Milieu am Niederrhein.
Gegen den Angeklagten fanden die ermittelnden Beamten erhärtende Beweise: mehrere DNA-Übereinstimmungen, eine Narbe an einem Fuß, die von Säure stammen kann; ein Handy, das er anscheinend kurz nach der Tat sorgfältig gelöscht hat.
Der Angeklagte hat den Vorwurf bestritten und behauptet, er sei Fußballspielen gewesen. Für dieses mögliche Alibi gibt es keine Beweise.
Der Mann kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Zum Ende des Prozesses verwies Staatsanwältin Dr. Tumeltshammer darauf, dass Günther im Grunde bis heute nicht wisse, warum ihm der Angriff gegolten habe.
Der sagte in einem eigenen Plädoyer vor der Urteilsverkündung: „Ich habe Hoffnung, dass das nicht das Ende ist.“ Er wolle wissen, wer noch dabei war.
Günther fügte hinzu: „Ich möchte, dass nicht nur Recht, sondern Gerechtigkeit geschieht. Und das möchte ich nicht nur für meine Familie, sondern eigentlich für alle.“