Säureanschlag: Ringen um Aufklärung

Nach dem Angriff vom März 2018 müssen sich Aussagen und Beweise
ineinander fügen.

Von Dirk Lotze

Haan/Wuppertal – Im Fall um den lebensgefährlichen Säure-Angriff auf einen Haaner Geschäftsmann und Top-Manager muss sich vor dem Landgericht Wuppertal eine Fülle von Teilen wie im Puzzle zum Bild fügen.
Der 42 Jahre alte Angeklagte gibt nun an, zur Tatzeit am 4. März 2018 an seiner damaligen Adresse in Belgien im Bett gelegen und geschlafen zu haben. In Haan sei er nie gewesen. Unbekannte, die ihm schaden wollten, hätten von seiner Kleidung oder Haarbürsten seine DNA gestohlen. Damit hätten sie am Tatort einen falschen genetischen Fingerabdruck von ihm hinterlassen. Seine Darstellung: „Ich weiß zu viel. Ich kenne dunkle Geheimnisse.“ Die wolle er allerdings erst offenbaren, wenn man ihn aus Deutschland nach Belgien zurück überstellt. Das Gericht führt einen Indizienprozess, um das Geschehen durch Spuren und Beweise aufzuklären.
Laut Staatsanwaltschaft lauerte der Mann im Musikantenviertel zusammen mit einem noch unbekannten Mittäter dem Opfer beim Joggen auf: dem Finanzexperten Dr. Bernhard Günther, damals Vorstandsmitglied im Konzern Innogy. Die Angreifer hätten den Geschädigten auf einem Fußweg nahe dem Karl-August-Jung-Platz attackiert und zu Boden gebracht. Der zweite Mann habe Günther festgehalten, der Angeklagte habe dem Opfer extrem ätzende Schwefelsäure über Gesicht und Oberkörper geschüttet. Dann seien sie geflohen.
Günther rettete sich zu seinem Haus, wusch möglichst viel Säure mit Wasser ab und rief die Polizei. Er überlebte schwer verletzt; er wird auf Dauer unter den Folgen zu leiden haben und schwer entstellt sein. Wie im Prozess bekannt wurde, schliefen seine Kinder ahnungslos im Haus: Sie wurden von der Polizei geweckt.
Der Staatsanwaltschaft zufolge gibt es Hinweise, dass der Angeklagte als Auftragstäter gehandelt haben kann. Günther vermutete bereits früh einen Zusammenhang mit seiner damaligen Arbeit. Ein Umstand, den sein Anwalt als zuvor völlig unbekannt in der deutschen Industrie wertete.
Die Polizei ermittelte in alle Richtungen. Eine Gerichtsmedizinerin ging eigens der Frage nach, ob der Geschädigte sich selbst verletzt haben könnte. Sie sagte vor Gericht aus. Ihre Fotos belegen erschütternde Verletzungen Günthers vom Tattag und später im Krankenhaus. Schwere Verätzungen überzogen das gesamte Gesicht. Ein Auge hatte sich getrübt, weil die Hornhaut verletzt war.
Die Medizinerin erläuterte: Die großflächigen Wunden hätten eine lebensgefährliche Infektion mit Blutvergiftung nach sich ziehen können. Unabhängig davon wäre Erblinden möglich gewesen. Und im Ergebnis: Nein, aus medizinischer Sicht lasse sich nicht ausschließen, dass der Geschädigte sich selbst verätzt hat. Es sei aber sehr unwahrscheinlich: „Typischerweise sparen die Betroffenen bei einem solchen Geschehen die Stellen aus, die besonders schmerzempfindlich sind.“ Wie das Gesicht.
Der Angeklagte verfolgte den Vortrag sichtlich ernst. Er wurde Ende 2021 nach einem anonymen Hinweis festgenommen. Er hatte anfangs im Prozess nur über seinen Lebenslauf gesprochen, später aber ergänzt: Von den Vorwürfen habe er erstmals in der Untersuchungshaft erfahren. Er sei geschockt gewesen. Den Geschädigten kenne er nicht. Der Mann ging auf einen Arbeitshandschuh ein, der am Tatort gefunden wurde und seine genetischen Spuren tragen soll. Dazu sagte er: „Ich habe noch nie schwarze Handschuhe getragen.“ Ebenso habe eine vernarbte Verletzung an seinem linken Fuß keine Verbindung zur Schwefelsäure, wie sie bei der Tat verwendet wurde.
Der Theorie des Angeklagten zufolge könnten Unbekannte an seine DNA gekommen sein, als sie vier Wochen vor dem Säureangriff in sein Auto einbrachen: „Die haben Bürsten, Handschuhe und Zigarettenabfälle bestohlen.“ Das sei auf dem Parkplatz eines Prostitutionsbetriebs am Niederrhein gewesen, eines sogenannten Saunaclubs; den habe er an jeweils vier Tagen pro Woche besucht. Als Gast habe er eine Vertrauensstellung beim Geschäftsführer eingenommen, darauf seien andere neidisch gewesen. Der 42-Jährige gab an, er habe sich später an einer Art Banden-Auseinandersetzung um die Vorherrschaft in dem Betrieb beteiligt. Im Kreis der damaligen Gegner sehe er seine Feinde. Seine Vermutung: „Es sollen unschuldige Leute bestraft werden, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren.“
Das Gericht will am 8. August 2022 weiter verhandeln