Unfallfahrer unter Alkohol, Taxifahrer unter Drogen

Polizei leitet Strafverfahren gegen zwei Männer aus Haan ein

Am Sonntagmorgen gegen 3.20 Uhr erreichte die Beamten der Polizei Hilden ein Hilfeersuchen der besonderen Art: Ein 46-jähriger Haaner gab an, in der Nacht mit einem geliehenen VW Touran auf der Straße Brill in seiner Heimatstadt einen Unfall verursacht zu haben. Nach eigenen Angaben sei er aus ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und in einem Strauchwerk zum Stehen gekommen. Glücklicherweise unverletzt habe er sich fußläufig zu seiner Wohnanschrift begeben und von dort aus einen Abschleppdienst informiert. Vor Ort habe der Abschleppdienst das verunfallte Fahrzeug auf der schmalen und nur wenig frequentierten Straße nicht auffinden können und sei deshalb umgekehrt. Der 46-Jährige ließ sich darauf mit einem Taxi zum Unfallort fahren und informierte die Polizei.

Vor Ort stellten die Beamten in der Atemluft des 46-Jährigen Alkoholgeruch fest. Ein noch vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest verlief mit 1,4 Promille (0,7 mg/l) positiv. Die Beamten brachten den 46-Jährigen zur Polizeiwache Mettmann, wo die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt wurde. Da der Haaner bestritt, den Alkohol vor Fahrtantritt konsumiert zu haben, wurde ihm eine zweite Blutprobe entnommen, die eine Rückrechnung des Alkoholgehaltes zur Tatzeit ermöglicht.

Unterdessen wurde der Taxifahrer, der den Haaner zum Unfallort gebracht hatte, als Zeuge befragt. Dabei stellten die Beamten Ausfallerscheinungen bei dem 39-Jährigen fest, die auf Drogenkonsum schließen ließen. Im Taxi stellten die Beamten eine Tüte mit einer bräunlichen Substanz fest, welche wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sichergestellt wurde.

Auf konkrete Nachfrage gab der 39-jährige Haaner den Konsum von Cannabis vor Fahrtantritt zu, so dass die Beamten einen Drogenvortest durchführten, welcher positiv auf THC verlief. Die Beamten brachten den Taxifahrer ebenfalls zur Polizeiwache Mettmann, wo zur weiteren Beweisführung die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet wurde.

Gegen den 39-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln eingeleitet.

Gegen den 46-Jährigen leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkoholeinfluss sowie wegen einer Verkehrsunfallflucht ein.

An dem VW Touran entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von circa 10.000 Euro. Den Flurschaden schätzen die Beamten auf mehrere hundert Euro.

Drogen am Steuer: Welche Strafe droht? | Bussgeldkataloge.de