Nicht alles, was sich lustig anhört, ist es auch bei genauem Hinsehen

Eine Geschichte macht die Runde in Haan, die sich in Gruiten abgespielt haben soll. Dort soll ein örtlicher Wirt den Mitarbeitern des Ordnungsamtes den Zugang zu seinem Restaurant verwehrt haben.
In dem Lokal gilt die 2G-Regel und genau die wollte der Wirt auch von den Ordnungsamtsmitarbeitern nachgewiesen haben. Es soll zu heftigen Diskussionen gekommen sein, am Ende musste sogar die Polizei einschreiten und schließlich konnten die Impf- oder Genesenennachweise kontrolliert werden. Doch damit nicht genug: Im Anschluss soll der Wirt eine Selbstanzeige wegen Missachtung der gelten Corona-Schutzverordnung gestellt haben.
Lustig oder einfach nur grober Unfug? Wir glauben: beides. Denn was als Aufbegehren gegen die sogenannte Obrigkeit daher kommt, könnte im Ernstfall ganz bitter enden, und damit meinen wir ausdrücklich nicht, dass Kontrolleure das Virus in eine „saubere“ Veranstaltung einschleppen.
Fakt ist: es gibt (noch) keine allgemeine Impfpflicht. Zudem kann man annehmen, dass der Anteil der Geimpften in allen Berufsgruppen in etwa gleich verteilt sein dürfte – ausgenommen natürlich derer, die einer Impfpflicht unterliegen. Dazu gehören aber ausdrücklich nicht die Ordnungshüter. Und zur Wahrheit gehört auch, dass es nicht nur querdenkende Impfverweigerer gibt, sondern auch Menschen, die gute Gründe gegen eine Immunisierung haben.
Der Vorfall in Gruiten zeigt vor allem eines: dass durch eine persönliche Befindlichkeit Kräfte unnötig gebunden werden, die an anderer vielleicht dringend gebraucht werden.