Bürgerentscheid kommt im März

Derzeit laufen die Vorbereitungen für den Bürgerentscheid zum Thema
Bahnhofstraße.

Haan – Soll die Markierung eines Fahrradschutzstreifens an der südlichen Seite der Bahnhofstraße von Wilhelmstraße bis Kölner Straße aus dem Handlungskonzept zu Maßnahmen an der B 228 genommen werden? Über diese Fragen werden alle wahlberechtigten Haanerinnen und Haaner im Rahmen eines Bürgerentscheids am 13. März 2022 entscheiden können.
Im Juni 2021 hatten drei Personen die Absicht erklärt, ein Bürgerbegehren in der Stadt Haan durchzuführen mit der Begründung, dass eine Umsetzung der Maßnahme „Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens“ zum ersatzlosen Wegfall von 40 PKW-Parkmöglichkeiten zwischen Wilhelmstraße und Kölner Straße führen würde.
1.906 gültige Unterschriften gesammelt
Diese Stellplätze seien für anliegende Geschäfte und deren Kundschaft, aber auch für die Bewohner von hoher Bedeutung. Ein Teil der Kunden werde mangels geschäftsnaher Parkmöglichkeiten abwandern, ein anderer Teil Parkmöglichkeiten in den Nebenstraßen suchen und dort den Parkdruck erhöhen, so die Befürchtung der Antragsteller.
Eine entsprechende Unterschriftenliste wurde fristgerecht eingereicht, die von der Verwaltung qualitativ und quantitativ geprüft wurde. Sie kam zum Ergebnis, dass 1.906 Unterschriften gültig sind. 1.770 wären für ein Bürgerbegehren notwendig gewesen. Auch inhaltlich sei das Bürgerbegehren statthaft.
„Allerdings ist Gegenstand des Bürgerbegehrens nicht die Aufhebung einer Beschilderung von Halteverboten. Daher würde ein Verzicht auf den Schutzstreifen für Radfahrer sich nach der Beschlusslage nicht unmittelbar gegen einen drohenden Verlust von Parkmöglichkeiten auswirken. Denn der Beschluss über die Beschilderung von Halteverboten wäre noch existent, auch wenn dieser im Zusammenhang mit der Markierung des Schutzstreifens zu sehen ist“.
Dennoch sei zu erwarten, dass bei einem Ausbleiben des Schutzstreifens auch der Beschluss über die Anordnung von Halteverboten keinen Bestand haben werde, denn „bei einem Wegfall des Schutzstreifens müsste die Anordnung von Halteverboten besonders begründet werden. Angesichts der aktuellen Verkehrssituation ohne Schutzstreifen und Halteverbote drängt sich kein besonderer Grund auf, Halteverbote anzuordnen. Der Zusammenhang mit dem Schutzstreifen würde fehlen, und die Herausnahme parkender Fahrzeuge aus dem Straßenraum würde die Fahrbahnbreite vergrößern, höhere Geschwindigkeiten befürchten lassen und unvereinbar mit den verkehrspolitischen Zielen sein“, argumentiert die Verwaltung.
Dass der Rat in seiner Sitzung am Dienstag, 14. Dezember (nach Redaktionsschluss des Haaner Treff) dem Bürgerbegehren entspricht, ist derweil nicht zu erwarten, denn im Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag, 7. Dezember wurde einstimmig beschlossen, dass nun ein Bürgerentscheid im März stattfinden soll.
Bürgerentscheid kostet
rund 30.000 Euro
Die Kosten finden im Haushalt für das Jahr 2022, den der Rat ebenfalls am Dienstag, 14. Dezember, verabschieden soll, über fünf Veränderungsanträge Berücksichtigung. Sie belaufen sich auf insgesamt 33.000 Euro für Porto, Druck, Versand, Mieten für Wahlbüros und die Entschädigungen für Wahlhelfer. agr