Musiker spielen für Gruitener Flutopfer

Am kommenden Samstag findet auf den Dorfanger in Gruiten ein Freiluft-Konzert statt.

Gruiten – Die Hochwasserkatastrophe Mittel Juli hat auch Haan und Gruiten mit heftigen Überschwemmungen stark getroffen. Der Bürger- und Verkehrsverein Gruiten (BVV) und weitere Vereine aus Gruiten sammeln seitdem unermüdlich Spenden für die Betroffenen.
Auch die Hilfsbereitschaft der Nachbarn untereinander und die Dankbarkeit gegenüber den professionellen Retterinnen und Rettern war und bleibt groß.
Nun findet ein Benefizkonzert am Samstag, 28. August, ab 14.45 bis 20 Uhr auf dem Gruitener Dorfanger statt, dass der BVV Gruiten, der Förderverein Haus am Quall, der Trägerverein Bürgersaal Gruiten und der DRK Ortsverband Haan-Gruiten mit Unterstützung der Stadt Haan als Geste der Dankbarkeit gegenüber den Helferinnen und Helfern organisiert haben.
Natürlich sollen auch weitere Spenden für die Betroffenen gesammelt werden.
Für das Gruitener Benefizkonzert haben sich mehrere Bands, Musikerinnen und Musiker aus Haan, Gruiten und der Umgebung gemeldet, um dort zu spielen. Sie verzichten auf die sonst üblichen Gagen.
Den fulminanten Beginn macht der „Gruitener Posaunenchor“ um 14.45 Uhr, bevor Bürgermeisterin Dr. Bettina Warnecke gegen 15 Uhr ein Grußwort an die Besucher richten wird.
Anschließend fängt der größere Block des Konzerts mit mehreren Bands und Solo-Musikerinnen und -musikern an.
Das Finale wird von der Band „Groove Company“ mit bekannten Rock- und Popsongs zum Ausklang des Abends ab 18 Uhr gestaltet. Freuen Sie sich auf ein abwechslungsreiches Programm voller Musik mit Posaunen, Bandoneon und E-Gitarre.
Von Jazz über Klassik bis Pop und Rock ist für jeden Geschmack etwas dabei. Zudem wird das Programm durch eine Lesung ergänzt.
Für das gastronomische Angebot sorgen die Gruitener Vereine, die sich über die Spenden der Besucher freuen.
Für das Benefizkonzert ist eine Einlasskontrolle nach der „3G-Regel“ laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung, die seit dem 20. August gültig ist, nicht notwendig.
Alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten, gegenseitig Rücksicht zu nehmen und auf dem Veranstaltungsgelände eine Maske zu tragen, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, beispielsweise an den Verpflegungsständen. agr