Jetzt Soforthilfe beantragen

Im Rathaus können Hilfsanträge gestellt werden. Antragsfrist für städtische Hilfe endet am 31. Juli.

Haan – Durch das Starkregenereignis in der vorvergangenen Woche sind auch auf Haaner und Gruitener Gebiet etliche Häuser durch Wassereinbrüche in Mitleidenschaft gezogen worden. Es sind dabei nicht nur Bereiche in der Nähe von Gewässern durch Hochwasser betroffen, sondern in weiteren Straßen sind Keller durch drückendes Wasser vollgelaufen.
Hier konnten die enormen Regenmengen, die innerhalb kurzer Zeit niedergingen, nicht mehr von der bereits durch den Regen der vorangegangenen Wochen vollgesogenen Erde aufgenommen werden.
Beruhigend ist die Tatsache, dass das Kanalnetz trotz der Wassermassen störungsfrei funktionierte. Die Feuerwehr registrierte mehr als 170 Einsätze, die Verwaltung geht jedoch von einer ähnlich hohen Zahl weiterer Betroffener aus, die sich selbst geholfen haben.
Da davon auszugehen ist, dass einige Betroffene nicht ausreichend versichert sind oder eine Regelung mit der Versicherung nicht schnell herbeigeführt werden kann, haben Politik und Verwaltung bereits am Sonntag, 18. Juli, ein Sofortpaket beschlossen, um schnell und unbürokratisch bei den Aufräumarbeiten und in der ersten Not zu helfen.
Die Trockenperiode nach dem verheerenden Hochwasser wurde intensiv für Aufräumarbeiten genutzt. Mit Unterstützung zahlreicher ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer sowie der Stadtverwaltung konnten bereits unzählige Container mit Sperrmüll entsorgt sowie Straßen und Wege gereinigt werden. Die Stromversorgung ist weitestgehend wiederhergestellt worden, Trocknungsgeräte laufen auf Hochtouren und auch Außenbezirke werden zunehmend in den Fokus genommen.
Haaner und Gruitener Stiftungen erhalten Spendengelder, und ein Benefizkonzert für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe ist in Abstimmung mit der Stabsstelle Kultur in Planung.
Eine Rückkehr zur Normalität jedoch wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Dankbar sind die Betroffenen der Stadtverwaltung vor allem für die unbürokratische und kostenlose Sperrmüllentsorgung. Zu wissen, dass das unwiederbringlich verlorene Eigentum zumindest nicht mehr auf unbestimmte Zeit am Straßenrand steht, sondern Platz für Renovierungsarbeiten und neue Möbel schnell geschaffen werden konnte, hat für große Erleichterung gesorgt.
Auch die Ergänzung von Bundes- und Landesmitteln aus dem städtischen Etat ist für viele Betroffene ein Zeichen der Hoffnung.
Die Hilfe soll die Bundes- und Landesmittel ein kleines Stück ergänzen, aber nicht ersetzten. Was nicht erwartet werden kann, ist eine vollständige Übernahme aller durch Versicherungen oder andere Dritte nicht gedeckte Schäden.
Neben der Bereitstellung von Containern und Mitarbeitern, die schweres Gerät fahren können, kann jetzt ab sofort auch die direkte finanzielle Hilfe als Pauschalbetrag beantragt werden.
Wer kann einen Antrag
auf Soforthilfe stellen?
Antragsberechtigt sind Haaner Privathaushalte und Gaststättenbetriebe, denen

  • ein materieller Schaden durch das Unwetter mit Hochwasser im Juli 2021 entstanden ist und
  • die Mittel zur Ersatzbeschaffung von durch das Starkregenereignis mit Hochwasser zerstörtem Hausrat oder Betriebsvermögen verwendet werden.
    Pro Haushalt oder Gaststättenbetrieb kann nur ein Soforthilfeantrag gestellt werden.
    Wofür ist die Soforthilfe
    zu verwenden?
    Die Soforthilfe ist ausschließlich für Ersatzbeschaffungen für durch das Unwetter mit Hochwasser zerstörten Hausrat oder Betriebsvermögen zu verwenden.
    Wie hoch ist die Hilfszahlung?
    Die Soforthilfe dient dazu, die finanziellen Folgen der entstandenen Sachschäden abzumildern. Sie beträgt einmalig bis zu 1.500 Euro je Privathaushalt, bei Gaststättenbetrieben bis zu 3.000 Euro.
    Wo wird beantragt
    und wer zahlt die Mittel aus?
    Der Antrag kann per E-Mail oder postalisch gestellt oder im Rathaus abgegeben werden. Bei einer Antragstellung per E-Mail ist das Antragsformular nebst Anlagen unterzeichnet und eingescannt im PDF-Format ausschließlich an die Adresse hochwasserhilfen@stadt-haan.de zu senden.
    Die Soforthilfe wird von der Stadtkasse ausschließlich per Überweisung auf das vom Antragsteller genannten inländischen Bankkonto ausgezahlt. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
    Welche Angaben muss
    der Antrag enthalten?
    Das Soforthilfeprogramm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein – Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen.
    Welche Nachweise müssen
    Antragsteller erbringen?
    Als Nachweis des Sachschadens ist dem Antrag ein aussagekräftiges Foto beizufügen. Sofern eine Hausrat- oder Geschäftsinhaltversicherung unter Einschluss von Elementargefahren besteht, ist zudem eine Kopie der Schadensmeldung an die Versicherung zu übersenden.
    Nach gewährter Soforthilfe ist eine Kopie der Abrechnung der Versicherung bis spätestens 30. September einzureichen. Für den Fall, dass eine Hausrat- oder Geschäftsinhaltversicherung nicht besteht, sind bis spätestens 30. September Rechnungskopien für die Ersatzbeschaffungen vorzulegen.
    Wird dieser Auflage nicht nachgekommen, kann die gesamte Soforthilfe zurückgefordert werden.
    Werden andere Leistungen
    oder Hilfen auf die
    Soforthilfe angerechnet?
    Bei der Gewährung der Soforthilfe gilt das Überkompensationsverbot. Das bedeutet, dass bei einer eventuellen Gewährung weiterer finanzieller Hilfen die Soforthilfe (anteilig) zurückgezahlt werden muss, wenn sämtliche mit der Naturkatastrophe zusammenhängende Hilfen oder Leistungen (insb. Versicherungsleistungen, Schadensersatzansprüche, Spenden) die Höhe des entstandenen Schadens übersteigen. In diesem Fall ist der Überschreitungsbetrag zurückzuzahlen.
    Das gilt auch für den Fall, dass der Schaden geringer ist als die Soforthilfe.
    Kann eine Selbstbeteiligung als Schaden geltend gemacht werden?
    Für den Fall, dass die Versicherung eine Selbstbeteiligung einbehält, kann diese als Schaden geltend gemacht werden.
    Bis wann muss der
    Antrag gestellt werden?
    Bei der Soforthilfe handelt es sich um eine Billigkeitsleistung, die schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden soll. Die Antragsfrist endet insofern bereits am 31. Juli.
    Wie wird über den
    Antrag entschieden?
    Die Soforthilfe ist eine freiwillige Leistung der Stadt Haan, über deren Vergabe nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden wird.
    Auch Land und Bund helfen
    Auch das Land NRW und der Bund haben ein Nothilfeprogramm im Gesamtumfang von 400 Millionen Euro aufgelegt. Die Auszahlung der Soforthilfe für Haaner Einwohner und Gewerbetreibende erfolgt über die Stadt Haan.
    Anspruchsberechtigt sind Antragsteller, die glaubhaft machen, einen Schaden von mindestens 5.000 Euro erlitten zu haben, für den kein Dritter einsteht.
    Die Hilfesumme beträgt 1.500 Euro pro Haushalt plus 500 Euro für jede weitere Person bis maximal 3.500 Euro.
    Daneben können auch für Schäden in und an den Betriebsstätten von Unternehmen, Gewerbetreibenden, freiberuflich und selbstständig Tätigen und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 5.000 Euro je Betriebsstätte beantragt werden. Sie ist grundsätzlich nicht rückzahlbar.
    Antragsvoraussetzung ist eine Eigenerklärung der geschädigten Person, dass nach Selbsteinschätzung in ihrer Betriebsstätte ein Schaden in Höhe von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Versicherungsleistungen oder Leistungen Dritter ersetzt wird. Die Richtlinien zur Hilfegewährung und die Antragsformulare sind auf der Homepage der Stadt Haan abrufbar.
    Die Hochwasserhilfen der Stadt Haan sind dabei nicht als Leistungen Dritter zu verstehen.
    Politik will Sondersitzung abhalten
    CDU, SPD, GAL, WLH und FDP haben derweil eine Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Generationen (SIGA) noch vor Ende der Ferien beantragt, um die Einrichtung eines Härtefallfonds für Hochwasserbetroffene zu beraten. red
    www.haan.de

Infos zur Antragsstellung
Zum besseren Verständnis weist das Finanzmanagement der Stadt Haan darauf hin, dass es sich bei den Hilfsprogrammen um drei separate Antragsverfahren handelt:

  1. Soforthilfe der Stadt Haan (Soforthilfeprogramm Hochwasser – Anträge bis 31.07.2021 möglich)
  2. Soforthilfe des Landes NRW
  3. Soforthilfe des Landes NRW für Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich und selbstständig Tätige
    Es muss für jedes benötigte Hilfsprogramm ein entsprechender Antrag gestellt werden. Es ist nicht möglich, dass die städtische Hilfe und die Landeshilfe automatisch gewährt werden, wenn nur einer der Anträge vorliegt.