Landrat muss die Notbremse ziehen

Inzidenzwert im Kreis Mettmann steigt über 200. Schulen bleiben weiter im Unterricht auf Distanz.

Kreis Mettmann – Da die Corona-Inzidenzwerte im Kreis weiter steigen, hat der Kreis – wie sich Mitte der vergangenen Woche bereits andeutete – seine lockernde Allgemeinverfügung mit Wirkung ab Montag, 19. April, aufgehoben. Die aktuellen Corona-Zahlen finden Sie in dieser Ausgabe auf Seite 11.
Veröffentlicht ist die Rücknahme der Allgemeinverfügung im Amtsblatt des Kreises, das über die Kreis-Homepage abrufbar ist.
Damit gilt auch im Kreis Mettmann seit Montag die Notbremsenregelung des Landes in vollem Umfang und bringt damit unter anderem folgende Einschränkungen mit sich:

  • Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bezüglich des Verkaufs an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung anbieten (Click&Meet).
  • Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
  • Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
    Darüber hinaus hat der Kreis Mettmann in Abstimmung mit dem Gesundheits- und Schulministerium des Landes entschieden, dass die Schulen im Kreis Mettmann auch am kommenden Montag, 19. April, den Distanzunterricht fortsetzen und nicht in den Wechselunterricht übergehen werden.
    Anlass ist, dass der Kreis Mettmann bereits am Samstag, 17. April, einen Inzidenzwert von 214,0 vermelden musste und somit erstmalig die Schwelle von 200 überschritten hat. Auch in den kommenden Tagen muss aufgrund des extrem schnellen Anstiegs der Infektionszahlen davon ausgegangen werden, dass der Wert weiter steigen wird.
    Durch diese Maßnahme soll so schnell wie möglich, die Infektionsgefahr im Schulbereich eingedämmt werden. Eine Notbetreuung ist weiterhin gegeben. Für die Abschlussklassen findet weiterhin Präsenzunterricht statt.
    Die Aussetzung der Einziehung von Elternbeiträgen für Kitas und OGS in Haan bleibt derweil vorerst bestehen. Zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie wurde die Präsenzpflicht an Schulen seit Jahresbeginn teilweise ausgesetzt und für Schulkinder eine Notbetreuung eingerichtet. Für Kitas gilt weiterhin ein nur eingeschränkter Öffnungsbetrieb.
    Sowohl für Kindertagespflege, Kitas und OGS wird der dringende Appell an die Eltern aufrechterhalten, wann immer es möglich ist, die Kinder zuhause zu betreuen.
    Aus diesem Grund hatten sich Minister Dr. Stamp, Schulministerin Gebauer und die kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt, dass die Elternbeiträge auch im Monat Januar 2021 ausgesetzt werden sollten.
    Das Land NRW kompensiert wie schon für einige Monate des Jahres 2020 den Ausfall des hälftigen Anteils der Elternbeiträge. Die andere Hälfte sollen grundsätzlich die Kommunen übernehmen. Hierzu haben alle drei kommunalen Spitzenverbände aus NRW ihre Zustimmung signalisiert.
    Vor diesem Hintergrund hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Haan die Stadtverwaltung beauftragt, auch für die Folgemonate auf eine Einziehung der Elternbeiträge zu verzichten.
    Es bestand die Erwartung, dass sich das Land NRW zeitnah positioniert, wie Eltern und Kommunen finanziell entlastet werden, wenn auch weiterhin nur ein eingeschränkter Kita- und OGS-Betrieb möglich ist. Diese Planungssicherheit konnte bislang allerdings nicht hergestellt werden.
    Inzwischen erreicht die Stadtverwaltung eine Information des Städte- und Gemeindebundes, wonach das Land NRW in absehbarer Zeit eine Gesamtlösung anstrebt, die sowohl den Bereich Kindertagesbetreuung als auch den Bereich der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote für den Zeitraum bis zu den Sommerferien umfasst.
    Daher werden in Haan die Elternbeiträge bis auf weiteres nicht eingezogen – in der Erwartung, dass zeitnah nach Einbindung auch des Rates der Stadt Haan eine endgültige Lösung im Sinne der Eltern kommuniziert werden kann. red