Beim Barth des Propheten: Wenn aus Emil Carl wird

Kommentar von Antje Götze-Römer

Irrtümer und Fehler passieren, auch uns. Und so haben wir es in der vergangenen Woche geschafft, aus Emil Barth Carl Barth zu machen. Zum Glück denken unsere Leser mit, und unsere Leser lesen auch, denn aus dem Kontext war ersichtlich, welcher der beiden Haaner Söhne denn eigentlich gemeint war. Wir danken für die zahlreichen Hinweise und Anrufe.
Irrtümer sind ärgerlich, Fehler noch viel mehr, aber anders als im Falle Emil und Carl Barth ist nicht immer genau ersichtlich, ob ein bestimmtes Handeln ein Fehler ist oder sich im Nachgang als Irrtum herausstellt.
Wie im Falle des nach wie vor gültigen Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2018, in dem es um die Fahrradschutzstreifen an der Bahnhofstraße geht, die ausdrücklich nicht eingerichtet wurden. Unter anderem um die Parkplätze im öffentlichen Raum sicherzustellen. Denn die brauchen die Händler, um den Stop-and-go-Kundenstrom in diesem Bereich zu gewährleisten und damit den ansässigen Einzelhändlern, Dienstleistern und Gastronomen die Kundschaft zu sichern.
Es mag richtig sein, dass es in Hinterhöfen augenscheinlich Raum gibt, der als Kundenparkplatz ausgewiesen ist. Und es mag auch sein, dass keiner der ansässigen Unternehmen jemals eine Ersatzzahlung geleistet hat, die ein Nichtausweisen von Parkraum für Kunden „gebührenneutral“ gestaltet hätte.
Richtig ist aber auch nach wie vor, dass der Kofferraum die größte Einkaufstasche ist.
Das hat sich nicht geändert. Ebenso wenig wie die anderen Faktoren, die die Diskussion um die Situation an der Bahnhofstraße wieder so lebendig gestalten in diesen Tagen.
Geändert haben sich allerdings die Mehrheitsverhältnisse im Rat. Dass nun ein alter Beschluss aus der Schublade geholt wird, um ihn dann doch noch für die eigene Fraktion salonfähig zu machen, ist schlicht und ergreifend falsch verstandene Demokratie, deren dunkle Seite nun mal wieder auf dem Rücken der ansässigen Gewerbetreibenden – und nicht zu vergessen Gewerbesteuerzahlenden – ausgetragen wird.
Ach ja, noch was hat sich geändert seit dem letzten Beschluss: Corona hat gerade im Einzelhandel und in der Gastronomie unübersehbare Folgen hinterlassen. Nicht nur finanzieller Art, sondern auch struktureller Natur: Mit Abhol- und Lieferdiensten halten sich nicht wenige überhaupt über Wasser.
Ständig werden Lieferfahrer gesucht, mit aller Macht werben die Gastronomen für ihre Angebote, die online zu bestellen sind und man sich bringen lassen kann oder eben selbst abholen. Die Digitalisierung im Vertrieb ist auch hier in den vergangenen anderthalb Jahren in einen Bereich gelangt, von dem manch einer – auch an der Bahnhofstraße – vor zwei Jahren nur geträumt hätte. Da war sicher ganz schön viel Kreativität gefragt.
Aber Moment mal? Abholen und liefern? Da war doch was, irgendwas war da!!??
Ach ja, dafür braucht man ja ein Fahrzeug, das die Ware oder die Gerichte ausliefert, oder man braucht eben Parkplätze, die für das jetzt gewollte schnelle Geschäft an der Ladentür sorgen sollen.
Wenn schon nicht falsch verstandene Demokratie, so kann man den Antragstellern doch ein ziemlich mieses Timing vorwerfen, über das die betroffenen Unternehmen mit Recht sauer sind.