Friseurbetriebe stehen vor dem Ruin

Friseurmeister Frank Richter aus Haan warnt vor einer zu frühen Öffnung der Friseursalons.

Haan/Kreis Mettmann – Am 16. Dezember 2020 mussten bundesweit alle Friseursalons schließen. Das sind rund 80.000 Betriebe mit rund 240.000 Beschäftigten.
Davon sind aktuell 443 Friseurbetriebe im Kreis Mettmann betroffen. „Um das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen, haben die Betriebe das auch gerne gemacht“, erklärt Thorben Viel, Geschäftsführer der Friseur-Innung des Kreises Mettmann. Nun aber seien bereits sechs Wochen vergangen und das Infektionsgeschehen gehe nur schleppend zurück. Eine noch längere Schließung bringe die Handwerksbetriebe in existenzielle Schwierigkeiten.
Denn weder haben die Betriebe einen Anspruch auf die November und Dezember Hilfen, noch können bis jetzt Anträge auf die Überbrückungshilfe III gestellt werden. Zudem decke diese auch nur einen Teil der Fixkosten und nicht die Kosten für die private Lebenshaltung.
Dazu müssten die Betriebe das Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter vorfinanzieren. Aus diesem Grund haben der Vorstand und der Geschäftsführer der Friseur-Innung des Kreises Mettmann einen „Hilferuf“ an den Landrat, die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte sowie an die Landtags- und Bundestagsabgeordneten im Kreis adressiert.
In dem Schreiben fordern sie für die Friseure, dass die Finanzhilfen dringend und schnell nachgebessert werden müssen, und bitten daher die politischen Vertreter um Unterstützung für das Anliegen der Friseurbetriebe.
„Denn in der augenblicklichen Situation kann die Mehrheit der Friseure den eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten“, sagt Viehl.
Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) kämpft daher für einen Re-Start ab dem 15. Februar und hatte alle Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber bundesweit dazu aufgerufen vom 31. Januar auf den 1. Februar das Licht in den Salons anzuschalten „bevor es ganz ausgeht“.
Das Licht sollte 24 Stunden in den Salons brennen, um die Bevölkerung auf die dramatische Situation des Friseurhandwerks im zweiten Lockdown aufmerksam zu machen. „Wir wollen für unsere Kundinnen und Kunden sichtbar bleiben und geben nicht auf“, sagt Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks. „Wir kämpfen um unsere Existenz und wollen arbeiten. Unsere Kundinnen und Kunden warten auf uns“.
Alle Friseurinnen und Friseure waren aufgerufen, sich an der Aktion zu beteiligen und die vier Kernforderungen ihres Friseurhandwerks nach außen zu tragen: Die Überbrückungshilfen müssten passgenau gestaltet und schnell und unbürokratisch gewährt werden. Eine nachhaltige Förderung der Ausbildungsleistung sei jetzt notwendig, um die duale Berufsausbildung zu sichern. Auch der Chef oder die Chefin als wichtigster Mitarbeiter des Betriebs müsse berücksichtigt werden. „Wir gehen in den aktuellen Regelungen nämlich noch leer aus“, erklärt Esser.
Weiterhin müsse die Schwarzarbeit gestoppt werden, denn sichere Friseurdienstleistungen könnten nur die Profis unter Wahrung der Hygiene- und Arbeitsschutzstandards in den Salons bieten.
Dass die Situation dramatisch ist, bestätigt auch der Haaner Friseurmeister Frank Richter: „Wir finanzieren jetzt bereits zum zweiten Mal das Kurzarbeitergeld vor“, kritisiert er. Zudem fehlten in der Tat die zugesagten November und Dezemberhilfen, vom kalkulatorischen Unternehmerlohn möchte er gar nicht erst reden.
Dennoch: Eine zu frühe Öffnung der Friseursalons hält er für bedenklich. „Nicht auszudenken, wenn durch eine zu frühe Lockerung eine dritte Welle und damit ein weiterer Lockdown ausgelöst wird. Das werden einige Salons dann nicht mehr überleben“.
Er und sein Team bereiten sich aber dennoch auf eine mögliche Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen vor, wann auch immer diese erfolgen wird.
„Wir werden unsere Öffnungszeiten und Schichten so erweitern, dass wir den zu erwartenden Kundenandrang bewältigen können, ohne dass es zu übermäßigen Wartezeiten für einen Termin kommt“, stellt Richter in Aussicht. Derzeit können seine Kunden Haarpflegeprodukte telefonisch vorbestellen und an zwei Tagen in der Woche nach Vereinbarung abholen. agr