Maßnahmen, die wirken sollen, müssen kontrollierbar sein

Am Mittwoch der kommenden Woche beschäftigen sich Haans Kommunalpolitiker erneut mit einer mehr als bedauerlichen Erscheinung unserer nach wie vor vorhandenen Wegwerfgesellschaft: dem Müll.
Es wird diskutiert, ob in Haan eine Verpackungssteuer auf Einweggeschirr und -besteck erhoben werden soll. Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel auf Seite 3.
Der Ansatz ist löblich, ist doch für jedermann deutlich sichtbar, welche Spuren die Kunden von Mc Donalds und Co. speziell im Bereich der oberen Landstraße hinterlassen. Und ja, auch in der Haaner Innenstadt lugt hier und da ein Mal ein Pizzakarton etwas zu weit aus einem Abfallbehälter, an anderer Stelle spitzelt eine Pommes-Frittes-Schale aus dem Gebüsch.
Hier wie da kein schöner Anblick, jedoch scheint es so, als sei speziell der Bereich um die Fast-Food-Anbieter in Oberhaan besonders problematisch. Aber nutzt da eine Steuer, die alle über den gleichen Kamm schert? Und wer will die Steuer eigentlich wie erheben? Und vor allem: wie kontrollieren? Sollen dann hauptamtliche Pappteller-Zähler vor den jeweiligen Etablissements postiert werden, oder wird eine am Umsatz gemessene Pauschale erhoben? Vielleicht soll sich die Steuer auch am Volumen der verkauften Speisen orientieren, und wie wird dann berücksichtigt, wer beispielsweise essbare Teller raus gibt. Und sollen gewöhnliche Plastikteller höher besteuert werden als solche aus Pappe und was ist überhaupt mit sogenannten Bio-Papptellern?
Fragen über Fragen, die weit über das Verbot von Plastiktrinkhalmen nach dem Modell der Europäischen Union hinausgehen.
Die Antwort der Höhe Besteuerung lässt sich aus dem Satzungsentwurf der Verwaltung – die sich übrigens dringend gegen eine Verpackungssteuer in Haan ausspricht – leicht herauslesen. Meist sind es 0,50 Cent – nämlich für jedes Einweggeschirrteil, auf Besteckstücke sollen 0,20 Cent erhoben werden. Und natürlich soll es Ausnahmen geben, die von der Steuer befreien. Beispielsweise für Gegenstände, die grundsätzlich einer Bepfandung unterliegen.
Vielleicht ist dies tatsächlich der Weisheit letzter Schluss, Einwegverpackungen grundsätzlich einer Pfandpflicht zu unterwerfen, bevor ganz neue Berufsbilder bei den Kontrollinstanzen entworfen werden müssen.
Auf Freiwilligkeit und Einsicht, vor allem der Verbraucher, zu setzen, scheint derweil aussichtslos, das hat schon so mancher Versuch von Bundesministern und -ministerinnen gezeigt.
Nur: Kann eine Kommune im Alleingang eine Pfandpflicht umsetzen? Vermutlich nicht, aber sie kann über ihre politischen Vertreter auf Landes- und Bundesebene den Druck erhöhen und auf eine einheitliche bundesweite Lösung drängen.