Führt die Stadt Haan eine Steuer auf Verpackungen ein?

Umweltausschuss berät über eine
Satzung zum Kampf gegen Vermüllung durch Verpackungen.

Haan – Bereits im Mai des vergangenen Jahres hat die GAL-Fraktion einen Antrag auf Erstellung einer Satzung für die Stadt Haan gestellt, mit der die Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen geregelt ist. Ziel sollte in erster Linie die Eindämmung des Müllaufkommens im Stadtgebiet bei gleichzeitigem Beitrag zum Umweltschutz sein. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Satzung zu erstellen.
Um es vorwegzunehmen: Der Städte- und Gemeindebund, der von der Verwaltung um Rat gefragt wurde, rät von der Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer ab. Dies, um Prozessrisiken zu minimieren, vor dem Hintergrund der bereits 1998 festgestellten Verfassungswidrigkeit der Verpackungssteuer der Stadt Kassel. Die Sachlage sei „abschließend im Verpackungsgesetz geregelt und der Bundesgesetzgeber hat weitere abfallrechtliche Bundesregelungen vorgesehen.
Nun hat die Verwaltung einen entsprechenden Satzungsentwurf vorgelegt, der im Ausschuss für Umwelt und Mobilität (UMA) am Mittwoch, 13. Januar, erstmalig beraten wird.
Danach soll zukünftig jede Einwegdose, -flasche, -becher und sonstige Einweggetränkeverpackung sowie jedes Einweggeschirrteil und jede sonstige Einweglebensmittelverpackung mit 0,50 Euro und jedes Einwegbesteckteil mit 0,20 Euro besteuert werden. Steuerschuldner ist der Endverkäufer von Speisen und Getränken.
Falls die Steuer eingeführt wird, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Beträge auf den Endverbraucher umgelegt werden.
Die Verwaltung hat aber Bedenken gegen die Einführung der Verpackungssteuer, denn immerhin würde Haan hier für NRW eine Vorreiterrolle einnehmen: „Nach unserer Kenntnis wurde bislang in keiner nordrhein-westfälischen Stadt die Einführung einer Verpackungssteuer beschlossen. Die von den jeweiligen Verwaltungen und Räten vorgetragenen Vorbehalte gelten auch für Haan uneingeschränkt. Im Wesentlichen beziehen sie sich einerseits auf die nicht geklärte Frage der rechtlichen Zulässigkeit und des enormen Verwaltungsaufwandes in Zusammenhang mit der Feststellung des Steuertatbestandes und andererseits mit den Bedenken, dass das angestrebte Ziel trotz Steuer verfehlt wird“.
Die Verwaltung unterstützt zwar das Ziel der Reduzierung von Verpackungsmüll, Veranstalter werden beispielsweise darauf hingewiesen, Mehrweggeschirr oder Alternativen zu Plastikeinwegverpackungen zu verwenden, eine Kooperation mit den Städten Wuppertal, Solingen und Remscheid bei Kaffeebecher-Pfandsystemen werde geprüft.
Die Verwaltung rät jedoch dringend von der Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen ab, die dem Verkauf von verzehrfertigen Speisen zum unmittelbaren Verzehr dienen.
„Hier sind in erster Linie die großen Fastfood-Ketten betroffen, die bereits die Stadt Kassel mit enormen Prozesskosten überzogen haben. Hier sollte die Stadt Haan keine Vorreiterrolle übernehmen und sich unüberschaubaren Prozessrisiken aussetzen. Es sollte abgewartet werden, ob die Einführung einer Verpackungssteuer in Tübingen als rechtskonform von den Gerichten bestätigt wird, denn Klagen gegen die Steuerbescheide sind vorprogrammiert. Sollte die Tübinger Satzung als rechtskonform eingestuft werden und kann festgestellt werden, dass der beabsichtigte Zweck erreicht werden konnte, kann diese Satzung als Blaupause für eine Haaner Satzung herangezogen werden“, begründet die Verwaltung ihre Vorbehalte gegen die Satzung. Und: „Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und den zusätzlichen Belastungen gerade der Gastronomie hinsichtlich Einhaltung von Hygienevorschriften geben wir zu bedenken, dass der Zeitpunkt für die Einführung einer solchen Steuer denkbar ungünstig ist“.
Zunächst also hat der Ausschuss zu entscheiden, ob überhaupt über den Satzungsentwurf beraten wird. agr