Haaner gibt Tatbeteiligung zu

37-Jähriger steht
wegen des Überfalls auf einen Senior am
Herrmann-Löns-Weg vor Gericht.

Haan/Wuppertal – Im Prozess um einen brutalen Raubüberfall in einem Einfamilienhaus in Haan und anschließender Brandstiftung zur Verwischung der Spuren beginnt das Landgericht in Wuppertal Mitte Oktober 2020 seine Beweisaufnahme.
Ein 37 Jahre alter Angeklagter aus Haan muss sich verantworten. Er bestätigte bereits beim Prozessauftakt Ende September, sich an der Tat beteiligt zu haben: Bekannte hätten ihn eingeladen mitzumachen, er habe sich Geld versprochen. Derzeit lässt sich der Angeklagte von einem Gerichtspsychiater ärztlich begutachten, im Hinblick auf Drogenabhängigkeit.
Der 37-Jährige bestätigte zusätzlich, er habe sich 2018 während der Verhandlung gegen eine erste Gruppe Angeklagter vorübergehend ins Ausland abgesetzt, nachdem die ihn gegenüber dem Gericht verraten hatten.
Aufgrund des früheren Urteils geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte mit den übrigen Tätern am 31. Mai 2017 in das Haus ihres Opfers am Hermann-Löns-Weg einbrachen. Sie hätten die Räume zunächst durchsucht. Als der Besitzer zurückkehrte, hätten sie sich seiner bemächtigt – eines mehr als 80 Jahre alten Geschäftsmanns im Ruhestand. Sie hätten ihn gefesselt und mit einer Tüte über dem Kopf bedroht und gequält, damit er mehr Geld heraus gebe. Schließlich hätten sie ihn hilflos und fast völlig entkleidet auf seiner Terrasse ausgesetzt. Sie hätten an einer Vielzahl Stellen im Haus Feuer gelegt, womöglich weil sie DNA-Spuren unbrauchbar machen wollten. Dann seien sie geflohen. Der Rentner überlebte schwer verletzt, sein Haus wurde unbewohnbar, ein Großteil seiner Habe zerstört.

Angeklagter will sich nicht an Gewalt beteiligt haben


Der nun angeklagte Mann gibt an, Gelegenheitsarbeiter zu sein und im Zusammenhang mit psychischen Problemen seit Jahren Alkohol und Cannabis zu konsumieren. Von den Komplizen kenne er einen seit Jahren, andere von seinen Besuchen in einer Spielhalle. Weitere Mitglieder der Gruppe habe er erst im Zusammenhang mit der Tat kennengelernt: Man habe ihn gebeten, bei etwas zu helfen, und er habe zunächst erwartet, dass es um Haus- oder Gartenarbeiten ging. Bei einem Treffen habe man ihm eröffnet, dass er einbrechen helfen sollte. Es sollten vier Männer in das Haus gehen, „um schneller suchen zu können.“ Am Tag des Überfalls habe er sich in dunkler Kleidung und ohne Handy an einem Treffpunkt eingefunden. Gemeinsam sei die Gruppe zu dem Haus gefahren. An den Bedrohungen und der Gewalt gegen den Besitzer habe er sich nicht beteiligt. Der 37-Jährige sagte, er habe während dessen auf der Terrasse gestanden: „Ich konnte nicht reingehen. Mein Körper wollte nicht.“ Aus demselben Grund habe er nicht fliehen oder Hilfe rufen können.
Die früher angeklagte Gruppe ist bereits rechtskräftig verurteilt, die Mitglieder befinden sich im Gefängnis. Eine Frau erhielt als Gehilfin eine Strafe von zwei Jahren und neun Monaten; das Urteil gegen den am schwersten belasteten Mittäter lautet auf elf Jahre und sechs Monate. Sie hatten in ihrem Verfahren den 37-Jährigen schwer belastet: Sie hätten ohne ihn schon einen Einbruch im Haus versucht gehabt und seien gescheitert. Er habe die Gruppe für den zweiten Anlauf verstärken sollen. Die Gewalt gehe auf ihn zurück. Die bereits verurteilten Täter müssen im neuen Prozess als Zeugen aussagen. Sie müssen die Wahrheit sagen oder machen sich erneut strafbar. dilo

Infos
PROZESS Nächste Verhandlung vor dem Landgericht Wuppertal, Eiland: Montag, 12. Oktober 2020, 9.15 Uhr. Der Saal wird noch bekannt gegeben. Sieben weitere Verhandlungstage bis Mitte November 2020.