In der Gartenstadt wird es unverhofft oft sehr spannend

Mit dem Ende der Sommerferien in dieser Woche endet auch die von uns in der Ausgabe vom 5. August thematisierte „Saure Gurken Zeit“, die es ja in Haan in dieser Form gar nicht gibt.
Haan ist und bleibt halt ein Städtchen, in dem es an der einen oder anderen Stelle immer wieder spannend wird. Beispielsweise im Fall der anonymen Anzeige zu einem Wahlbewerbers, der seinen Wohnsitz gar nicht in Haan haben soll und somit kein Recht für den Haaner Rat zu kandidieren.
Ganz besonders spannend ist hier die Tatsache, dass diese Person bereits aktives Ratsmitglied sein soll. Das Wahlamt versichert, dass die anonyme Anzeige geprüft worden sei, auch vom Kreiswahlamt, und dass keine Beanstandungen vorlägen.
Dennoch pocht die WLH darauf, Akteneinsicht zu nehmen, was die Wahlleiter Engin Alparslan und Michael Rennert nicht gestatten wollen, und dies aus gutem Grund: „Die Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge erfolgte unbestritten nach den gesetzlichen Bestimmungen und blieb unbeanstandet. Über den in der Sitzung des Wahlausschusses berichteten Inhalt des anonymen Schriftstücks zum angeblich fehlenden Wohnsitz einer Bewerbung in Haan wurde das Wahlamt des Kreises Mettmann während der Beschwerdefrist unterrichtet. Der Kreiswahlleiter hat die Entscheidung des Wahlausschusses nicht beanstandet“. Im Übrigen sehe das Kommunalwahlgesetz vor, dass der „Wahlleiter, die Aufsichtsbehörde oder die oberste Aufsichtsbehörde auch gegen eine Entscheidung, durch die ein Wahlvorschlag zugelassen wird, Beschwerde erheben kann“, aber weder Meike Lukat noch die WLH befänden sich in einer solchen Position. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass „in Einzelfällen auf Beschluss des Rates mit der Mehrheit der Ratsmitglieder oder auf Verlangen eines Fünftels der Ratsmitglieder oder einer Fraktion auch einem einzelnen, von den Antragstellern jeweils zu benennenden Ratsmitglied Akteneinsicht gewährt werden muss.“ Es bleibt also spannend.
Die SPD geht sogar noch einen Schritt weiter und will per Dringlichkeitsantrag eine eidesstattliche Versicherung über den Wohnsitz aller Kandidaten erwirken. Das allerdings würde alle Kandidaten unter Generalverdacht stellen.