Innogy setzt erneut Belohnung aus

Säureanschlag auf Bernhard Günther soll nach über zwei Jahren doch noch
aufgeklärt werden.

Haan – Anfang März 2018 rückte die Gartenstadt bundesweit in die Schlagzeilen. Der Grund: Am 4. März wurde auf Bernhard Günther, den damals 51 Jahre alten Manager des Energiekonzerns Innogy SE ein Attentat verübt.
Der Haaner war an diesem Tag gegen 9 Uhr morgens beim Joggen in der Parkanlage am Karl-August-Jung-Platz von zwei unbekannten Männern angegriffen, zu Boden gerissen und mit einer ätzenden Flüssigkeit überschüttet worden. Das Opfer konnte noch nach Hause laufen, musste dann aber mit schwersten Verletzungen – vor allem im Gesicht – in eine Spezialklinik gebracht werden. Sofort eingeleitete umfangreiche Fahndungsmaßnahmen verliefen negativ.
Die Täter, die zu Fuß in unbekannte Richtung flüchteten, wurden von Günther als etwa 20 bis 30 Jahre alt beschrieben. Der Fall wurde durch die Mordkommission „Säure“ des Polizeipräsidiums Düsseldorf mit Unterstützung durch Beamte des Landrates Mettmann und des Staatsschutzes bearbeitet.
Weil sich jedoch im Gegensatz zu zahlreichen Spekulationen keine hinreichenden Verdachtsmomente ergaben, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen Ende September 2018 wieder ein. Daraufhin setzte Innogy erstmals eine Belohnung für Hinweise aus, die zur Ergreifung der Täter führen würden. Sie betrug seinerzeit 80 000 Euro.
Gestern hat das Essener Unternehmen noch einmal nachgelegt: „Um den feigen Anschlag doch noch aufzuklären, hat die Innogy SE eine Belohnung von bis zu 100 000 Euro ausgesetzt für Hinweise, die zur Aufklärung des Säure-Anschlags auf Bernhard Günther, zur Ergreifung der Tatausführenden, zur Ermittlung möglicher Mittelsmänner und insbesondere zur Überführung der Auftraggeber des Anschlags führen“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die Belohnung sei ausschließlich für Privatpersonen bestimmt. Ausgeschlossen seien dagegen Personen, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehöre. „Haben mehrere Personen an der Aufklärung der Straftat entscheidend mitgewirkt, so wird die Belohnung nach dem Verhältnis der Mitwirkung gezahlt“, konkretisiert das Unternehmen. Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolge unter Ausschluss des Rechtsweges. Sollten sich mehrere Personen mit Hinweisen melden, werde unter Berücksichtigung des Eingangs und der Wertigkeit der Hinweise entschieden.
„Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzbuches“, stellt Innogy klar. „An der Straftat beteiligte Personen sind von der Zuerkennung ausgeschlossen.“
Für sachdienliche Hinweise sollen folgende Kontaktmöglichkeiten genutzt werden: Polizei Düsseldorf, „MK Säure“ unter Tel. 0211/8700 oder über die Internetadresse duesseldorf.polizei.nrw. Alternativ können sich Zeugen an die Anwaltskanzlei Simmons & Simmons, Rechtsanwalt Sascha Kuhn, Königsallee 2a, 40212 Düsseldorf, oder per E-Mail an sascha.kuhn@simmons-simmons.com beziehungsweise Tel. 0211/ 470 53 79 wenden. ff