Bettina Warnecke: „Es ist Licht am Horizont!“

Bürgermeisterin dankt für Disziplin und Solidarität, mahnt aber auch zur Vorsicht.

Haan – Liebe Haanerinnen und Haaner, seit mehr als acht Wochen gilt die vom Bund und Land verhängte Kontaktsperre und unser Leben wurde auf den Kopf gestellt: Schulen und Kitas wurden von einem auf den anderen Tag geschlossen, wir mussten auf vieles verzichten, was uns lieb und vertraut ist: Auf Gottesdienste und Fußballspiele, auf Konzerte, auf Einkaufsbummel, auf Begegnungen mit den Menschen, die uns lieb und teuer sind.
Seit einer guten Woche ist Licht am Horizont und die Zahl der neuen Corona- Infektionen geht stark zurück. Auch in unsere Gartenstadt waren es 27 (Stand 23. März), aktuell noch drei an Covid-19 Erkrankte. Das sind insgesamt gute Nachrichten. In NRW wurden in den letzten Tagen aus diesem Grund viele Beschränkungen gelockert.
Hier wieder ein kurzer Überblick, was sich in Haan ändert und was nicht: Auch mit der ab dem 11. Mai gültigen Fassung der Corona-Schutzverordnung gilt nach wie vor das Abstandsgebot von 1,5 Meter im öffentlichen Raum, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unter anderem in sämtlichen Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen in Restaurants, in Arztpraxen oder in Bus und Bahnen. Auch die Kontaktbeschränkung bleibt. Sie wird allerdings etwas gelockert.
Seit Montag, dem 11. Mai, dürfen sich im öffentlichen Raum Angehörige zweier Haushalte treffen – mit dem nötigen Abstand.
Liebe Haanerinnen und Haaner, die meisten von Ihnen waren in den letzten Wochen unheimlich diszipliniert und diese Disziplin hat Wirkung gezeigt. Mein Appell an Sie ist, nun nicht leichtsinnig zu werden. Achten Sie bitte auf die weiter bestehende Kontaktbeschränkung. Lassen Sie uns weiterhin solidarisch sein, das Abstandsgebot einhalten und das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ernst nehmen!
Durch die Lockerungen hat sich auch in unserer Stadt einiges geändert und wir durften einen Schritt in Richtung „Normalität“ gehen.
Seit Donnerstag, 7. Mai, ist der Schulbetrieb in unseren fünf Grundschulen und in der Waldorfschule wieder aufgenommen worden – aber anders als vor Corona. Weil nicht alle Schüler gleichzeitig in die Schulen kommen können, wird täglich rolliert. Unsere Viertklässler sind seit Donnerstag in der Schule. Seit Montag (11.05.2020) werden in den Grundschulen die Klassen 1 bis 4 tageweise im Wechsel unterrichtet.
Ebenfalls seit Montag (11.05.2020) kehren an Hauptschule und Gymnasium die Schüler an die weiterführenden Schulen zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihren Abschluss machen. An der Realschule starten die 9. Klassen am 18.05.2020, am gleichen Tag beginnt auch die Gesamtschule mit dem Präsenzunterricht.
In Haupt- und Realschule beginnen in dieser Woche die schriftlichen Abschlussprüfungen, am Gymnasium startet das Abitur. Nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen werden tageweise wechselnd auch alle anderen Jahrgänge unterrichtet. Ich wünsche allen Abschlussjahrgängen, die jetzt ihre Prüfungen vor sich haben oder mitten in den Abiklausuren stecken, gute Nerven und viel Glück! Es sind erschwerte Bedingungen, unter denen Ihr geprüft werdet. Und wir drücken Euch die Daumen!!!
Ab Donnerstag (14.05.2020) dürfen in NRW auch immer mehr Kinder zurück in die Kitas und Tagespflegeeinrichtungen. In der 1. Phase dürfen unter anderem Vorschulkinder, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs-und-Teilhabe-Gesetz haben, sowie alle Kinder mit Behinderung wieder in die Kita. Alle Zweijährigen dürfen zurück in die Tagespflege. Eltern dürfen unter strengen Auflagen selbst die Betreuung ihrer Kita-Kinder organisieren.
Geplant ist, dass in einer 2. Phase ab dem 28. Mai auch alle anderen Vorschulkinder wieder zurück in die Kita dürfen. Ziel ist es, in einer 3. Phase im Laufe des Monats Juni allen Kita-Kinder den Besuch ihrer Einrichtung zu ermöglichen. In welchem Umfang das möglich sein wird, wird die Landesregierung noch entscheiden. Maßgeblich ist hier die Entwicklung des Infektionsgeschehens.
Auch hier sind wir noch weit von der Normalität entfernt. Wer Home-Office macht und gleichzeitig Kindergartenkinder betreut, muss Nerven aus Stahl haben. Ich ziehe den Hut vor allen Vätern und Müttern, die diese Doppelbelastung meistern. Danke für Ihre Nerven, halten Sie bitte weiter durch!
Um die Eltern finanziell zu entlasten, stellte die Stadt schnell und unbürokratisch die Erhebung der Elternbeiträge für Kitas und OGS sowie der Essensbeiträge zunächst bis Ende Mai ein.
Seit Donnerstag (07.05.2020) freuen sich die Kinder über die Öffnung der 55 Haaner Spielplätze. Allerdings mit einer Einschränkung: Begleitpersonen müssen auf Abstand bleiben – mindestens anderthalb Meter. Ein Plausch unter Eltern ist also nur auf Distanz möglich.
Rechtzeitig zum Muttertag durften die Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen wieder Besuch bekommen. Es gelten aber strenge Hygienevorschriften und Auflagen.
Ab Montag (11.05.2020) dürfen nun alle Geschäfte aufmachen. Bedingung: Auf zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf nur eine Kundin oder ein Kunde kommen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht. Massage-, Nagelstudios und Kosmetiker dürfen ebenfalls ab Montag wieder öffnen. Schon seit Montag (04.05.2020) haben Friseure wieder geöffnet.
Sie können den Einzelhandel vor Ort unterstützen, indem Sie in unserer Stadt einkaufen und sich an die Hygienevorschriften halten. Das ist sehr wichtig, um die Lockerungen beibehalten zu können.
Haan lebt von seinem vielfältigen Gastronomieangebot. Seit Montag können Restaurants, Cafés und Kneipen, die Speisen anbieten, wieder Gäste empfangen. Generell gilt: Personen aus zwei Haushalten können an einem Tisch gemeinsam Platz nehmen. Eine Begrenzung der Personenzahl gibt es nicht.
Bevor der Tisch mit neuen Gästen belegt wird, soll der Bereich desinfiziert werden. Zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Buffets mit offenen Speisen sind nicht erlaubt. Restaurantbetreiber müssen ein Hygiene- Konzept nachweisen.
Die Corona-Schutzverordnung erlaubt den kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb auf öffentlichen und privaten Sportanlagen, allerdings nur unter strengen Auflagen. Auch Fitnessstudios können wieder öffnen, wenn sie festgelegte Hygienestandards sicherstellen. Zum 30.05.2020 wird zudem ein Trainingsbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt sowohl auf Sportplätzen, in Sporthallen und in Hallenbädern in Aussicht gestellt.
Auch hier werden erhöhte Anforderungen an die Sicherheit und Hygiene gestellt. Unser Sportamt hat die Haaner Vereine angeschrieben und auf strenge Auflagen, Hygiene- und Abstandsregelungen hingewiesen und darum gebeten, zunächst Nutzungskonzepte unter Berücksichtigung der Auflagen beim Sportamt einzureichen, bevor der Sportbetrieb auf den städtischen Anlagen wieder starten kann. Diese Konzepte sind Voraussetzung für einen Wiedereinstieg. Die städtischen Sportanlagen können daher erst nach Abstimmung und Prüfung vorgelegter Konzepte wieder für den Breiten- und Freizeitsport geöffnet werden.
Die Verpflichtung der Erstellung eines Hygiene-, Abstands- und Zugangskonzeptes gilt auch für die Betreiber von privaten Sportanlagen in eigener Verantwortung. Mit den Betreibern steht die Verwaltung beratend im Kontakt und wird die Einhaltung der Vorgaben auch dort kontrollieren.
Nach wie vor ist das Ordnungsamt auf unseren Straßen präsent, um die Einhaltung der Regelungen zu prüfen, aber auch, um den Einzelhandel und die Gastronomie, Fitnessstudios, Vereine bei Fragen zu den Hygienekonzepten zu unterstützen. Die Stadtverwaltung ist nach wie vor für Sie da – ob im Sozialamt, im Jugendamt, Schulverwaltungsamt oder im Einwohnermeldeamt. Wir arbeiten in der Zeit der Pandemie allerdings ausschließlich nach Terminvereinbarung. Bitte rufen Sie an, lassen sich einen Termin geben und tragen Sie im Rathaus eine Mund-Nasen- Bedeckung. Für Bereiche mit Besucherkontakten haben wir Trennscheiben beschafft, so dass wir sowohl Sie als auch unsere Kolleginnen und Kollegen schützen.
Großveranstaltungen, also Volksfeste, Jahrmärkte, Stadtfeste oder Weinfeste sind laut Corona-Schutzverordnung bis mindestens 31. August untersagt. Daher wurden unter anderem das Weinfest, der Haaner Sommer, das Gruitener Dorffest und viele weitere uns liebgewordene Veranstaltungen abgesagt.
Liebe Haanerinnen und Haaner, nach wie vor liegt an jeder und jedem von uns, wie sich die Pandemie weiter entwickeln wird. Ich danke Ihnen für Ihre Solidarität, Ihre Disziplin der letzten sechs Wochen.
Ich bitte Sie weiterhin: Gehen Sie nicht leichtfertig mit den Lockerungen um. Behalten Sie Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen im Blick. Ich bedanke mich herzlich für Ihr Verständnis und Ihr Durchhaltevermögen. Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Ihre Bettina Warnecke