Stadt Haan unterstützt Unternehmen

Die Gewerbesteuer für Haaner Firmen kann auf Antrag unbürokratisch
gestundet werden.

Haan -Zu den gesundheitlichen und den gesellschaftlichen Folgen, die die Corona-Pandemie mit sich bringt, wird es auch starke und noch nicht absehbare Auswirkungen für die Wirtschaft geben. Einschneidend sind vor allem die Maßnahmen, die mit dem Erlass des NRW-Gesundheitsministers von Dienstag, 18. März 2020, in Kraft getreten sind. Der Einzelhandel musste dadurch in weiten Bereichen schließen. Auch Kneipen und Cafés sind von der Schließung betroffen. Inzwischen sind die meisten Unternehmen von der Corona-Krise betroffen. Die Wirtschaftsförderung hat auf ihrer Homepage (www.haan.de/wirtschaft) erste Informationen für alle Gewerbebetreibenden der Stadt Haan zusammengestellt, welche Hilfen es für die Wirtschaft gibt und wo Informationen zur aktuellen Situation abgerufen werden können.
„Der Verwaltung ist bewusst, dass durch die angeordneten Restriktionen in Zusammenhang mit der Coronakrise viele Gewerbetreibende in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten werden und es bis zur Gewährung von staatlichen Hilfen unter Umständen noch einige Zeit dauern kann“, erklärt Stadtsprecherin Sonja Kunders. Die Stadt Haan wird daher ab sofort bei Anträgen auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer ab dem 2. Quartal 2020 (Zahltermin 15. Mai) zugunsten der Betroffenen ihren Ermessens- und Entscheidungsspielraum unbürokratisch weitestgehend auszunutzen. Auch bei Stundungsanträgen zu bereits festgesetzten und fälligen Gewerbesteuern soll großzügig verfahren werden. Die Stundung soll dabei zunächst bis zum Jahresende 2020 zinslos erfolgen. Die entsprechenden Formulare sind unter www.haan.de/wirtschaft hinterlegt. Bei Fragen können Sie sich an das städtische Steueramt unter 02129/911222 wenden oder eine Mail schreiben an steueramt@stadt-haan.de.
Den Einzelhandel trifft es besonders. „Wir müssen deshalb alles dafür tun, damit der Haaner Einzelhandel diese schwierige Situation übersteht“, sagt Bürgermeisterin Dr. Bettina Warnecke. Die Wirtschaftsförderung hat bereits mit einigen Immobilieneigentümern gesprochen und gebeten, dem Einzelhandel – gerade dem kleineren inhabergeführten Handel – durch flexible Ausgestaltung der Mietzahlungen oder durch Aussetzung der Mietzahlungen für die Dauer der angeordneten Schließung zu helfen. red